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- Stallpflicht (auch Aufstallungsgebot) bezeichnet die behördliche Anordnung Tiere, die sich normalerweise unter freiem Himmel bewegen können in überdachte Stallungen zu sperren. Bedeutung erlangte diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Tierseuchen. Durch die Stallpflicht soll verhindert werden, dass Nutztiere durch frei lebende Wildtiere mit Krankheitserregern infiziert werden. (de)
- Stallpflicht (auch Aufstallungsgebot) bezeichnet die behördliche Anordnung Tiere, die sich normalerweise unter freiem Himmel bewegen können in überdachte Stallungen zu sperren. Bedeutung erlangte diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Tierseuchen. Durch die Stallpflicht soll verhindert werden, dass Nutztiere durch frei lebende Wildtiere mit Krankheitserregern infiziert werden. (de)
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- Stallpflicht (auch Aufstallungsgebot) bezeichnet die behördliche Anordnung Tiere, die sich normalerweise unter freiem Himmel bewegen können in überdachte Stallungen zu sperren. Bedeutung erlangte diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Tierseuchen. Durch die Stallpflicht soll verhindert werden, dass Nutztiere durch frei lebende Wildtiere mit Krankheitserregern infiziert werden. (de)
- Stallpflicht (auch Aufstallungsgebot) bezeichnet die behördliche Anordnung Tiere, die sich normalerweise unter freiem Himmel bewegen können in überdachte Stallungen zu sperren. Bedeutung erlangte diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Tierseuchen. Durch die Stallpflicht soll verhindert werden, dass Nutztiere durch frei lebende Wildtiere mit Krankheitserregern infiziert werden. (de)
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- Stallpflicht (de)
- Stallpflicht (de)
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