Als Staatsstraßen werden in Sachsen Landesstraßen bezeichnet, die in erster Linie dem regionalen Verkehr dienen. Zusammen mit den Autobahnen, Bundesstraßen und Kreisstraßen bilden die Staatsstraßen das übergeordnete sächsische Straßennetz. Die Länge des sächsischen Staatsstraßennetzes beträgt 4781 Kilometer.

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  • Als Staatsstraßen werden in Sachsen Landesstraßen bezeichnet, die in erster Linie dem regionalen Verkehr dienen. Zusammen mit den Autobahnen, Bundesstraßen und Kreisstraßen bilden die Staatsstraßen das übergeordnete sächsische Straßennetz. Die Länge des sächsischen Staatsstraßennetzes beträgt 4781 Kilometer. (de)
  • Als Staatsstraßen werden in Sachsen Landesstraßen bezeichnet, die in erster Linie dem regionalen Verkehr dienen. Zusammen mit den Autobahnen, Bundesstraßen und Kreisstraßen bilden die Staatsstraßen das übergeordnete sächsische Straßennetz. Die Länge des sächsischen Staatsstraßennetzes beträgt 4781 Kilometer. (de)
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  • Als Staatsstraßen werden in Sachsen Landesstraßen bezeichnet, die in erster Linie dem regionalen Verkehr dienen. Zusammen mit den Autobahnen, Bundesstraßen und Kreisstraßen bilden die Staatsstraßen das übergeordnete sächsische Straßennetz. Die Länge des sächsischen Staatsstraßennetzes beträgt 4781 Kilometer. (de)
  • Als Staatsstraßen werden in Sachsen Landesstraßen bezeichnet, die in erster Linie dem regionalen Verkehr dienen. Zusammen mit den Autobahnen, Bundesstraßen und Kreisstraßen bilden die Staatsstraßen das übergeordnete sächsische Straßennetz. Die Länge des sächsischen Staatsstraßennetzes beträgt 4781 Kilometer. (de)
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  • Staatsstraße (Sachsen) (de)
  • Staatsstraße (Sachsen) (de)
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