Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann. Die Nationalität oder die ethnische Abstammung eines Staatsbürgers muss nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen.

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  • Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann. Die Nationalität oder die ethnische Abstammung eines Staatsbürgers muss nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen. Ein Staat regelt den Erwerb und Verlust seiner Staatsbürgerschaft sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten in eigenen Gesetzen. So wird im deutschen Rechtskreis die Staatsbürgerschaft in der Regel durch Geburt und in Abhängigkeit von der Staatsbürgerschaft der Eltern erworben oder durch eine . Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen entsprechend angewandt. Die Staatsbürgerschaft begründet besondere Rechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat (Reisefreiheit, Auslieferungsverbot) sowie Einstandsansprüche im Verhältnis zu Dritten (konsularischen Schutz, internationale Prozessführung) und in Demokratien auch Teilhaberechte am Staatsleben im Sinne eines status activus (politische Mitgestaltung, Souveränitätsteilhabe). Staatsbürgerliche Pflichten sind im modernen Staatsverständnis beispielsweise die Wehrpflicht, die Wahlpflicht oder die Pflicht, auch bei ausländischem Wohnsitz Steuern zu zahlen. Eine Staatsangehörigkeit kann grundsätzlich nur von einem souveränen Staat im Sinne des Völkerrechts vermittelt werden. Die Staatsbürgerschaft ist eine individuelle Ausprägung des staatskonstitutiven Elements Staatsvolk, wonach ein Staat völkerrechtlich nur solange als solcher angesehen werden kann, als er neben Staatsgebiet und Staatsgewalt auch ein Staatsvolk hat (→ Drei-Elemente-Lehre). Die durch die Staatsbürgerschaft begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger wirken über das Hoheitsgebiet hinaus und werden auch von anderen Staaten anerkannt. Historisch betrachtet ist die Staatsangehörigkeit eine . Gehören die Staatsbürger (ausschließlich oder überwiegend) einer gemeinsamen Nationalität an, so spricht man von einem (reinen) Nationalstaat; gehören die Staatsbürger (zumeist) unterschiedlichen Nationalitäten an, so spricht man von einem Nationalitätenstaat, Vielvölkerstaat oder auch multikulturellen Staat. Die Staatsbürgerschaft wird in einem auf die Person ausgestellten Dokument, beispielsweise dem Reisepass, vermutungsweise dokumentiert. In einigen Staaten wird dabei zusätzlich auch die Nationalität angegeben. Ein amtlicher Nachweis der Staatsbürgerschaft erfolgt in Deutschland allerdings erst mit dem Staatsangehörigkeitsausweis, nicht hingegen mit dem Reisepass oder dem Personalausweis. (de)
  • Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann. Die Nationalität oder die ethnische Abstammung eines Staatsbürgers muss nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen. Ein Staat regelt den Erwerb und Verlust seiner Staatsbürgerschaft sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten in eigenen Gesetzen. So wird im deutschen Rechtskreis die Staatsbürgerschaft in der Regel durch Geburt und in Abhängigkeit von der Staatsbürgerschaft der Eltern erworben oder durch eine . Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen entsprechend angewandt. Die Staatsbürgerschaft begründet besondere Rechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat (Reisefreiheit, Auslieferungsverbot) sowie Einstandsansprüche im Verhältnis zu Dritten (konsularischen Schutz, internationale Prozessführung) und in Demokratien auch Teilhaberechte am Staatsleben im Sinne eines status activus (politische Mitgestaltung, Souveränitätsteilhabe). Staatsbürgerliche Pflichten sind im modernen Staatsverständnis beispielsweise die Wehrpflicht, die Wahlpflicht oder die Pflicht, auch bei ausländischem Wohnsitz Steuern zu zahlen. Eine Staatsangehörigkeit kann grundsätzlich nur von einem souveränen Staat im Sinne des Völkerrechts vermittelt werden. Die Staatsbürgerschaft ist eine individuelle Ausprägung des staatskonstitutiven Elements Staatsvolk, wonach ein Staat völkerrechtlich nur solange als solcher angesehen werden kann, als er neben Staatsgebiet und Staatsgewalt auch ein Staatsvolk hat (→ Drei-Elemente-Lehre). Die durch die Staatsbürgerschaft begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger wirken über das Hoheitsgebiet hinaus und werden auch von anderen Staaten anerkannt. Historisch betrachtet ist die Staatsangehörigkeit eine . Gehören die Staatsbürger (ausschließlich oder überwiegend) einer gemeinsamen Nationalität an, so spricht man von einem (reinen) Nationalstaat; gehören die Staatsbürger (zumeist) unterschiedlichen Nationalitäten an, so spricht man von einem Nationalitätenstaat, Vielvölkerstaat oder auch multikulturellen Staat. Die Staatsbürgerschaft wird in einem auf die Person ausgestellten Dokument, beispielsweise dem Reisepass, vermutungsweise dokumentiert. In einigen Staaten wird dabei zusätzlich auch die Nationalität angegeben. Ein amtlicher Nachweis der Staatsbürgerschaft erfolgt in Deutschland allerdings erst mit dem Staatsangehörigkeitsausweis, nicht hingegen mit dem Reisepass oder dem Personalausweis. (de)
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  • Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann. Die Nationalität oder die ethnische Abstammung eines Staatsbürgers muss nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen. (de)
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