Die Spolienklage (vom lat. spolium, das seit dem Mittelalter im Sinne der Besitzentsetzung gebraucht wird) ist die durch das kanonische Recht eingeführte und vom Zivilrecht übernommene Klage auf Rückgabe eines Besitzes. Mittels der Spolieneinrede konnte der Beklagte jede auch einen anderen Gegenstand betreffende Klage des Spoliators (des Besitzentziehenden) so lange von sich abwenden, bis er die ihm gewaltsam entzogene Sache wiedererlangt hatte. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt beide Ausdrücke nicht.

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  • Die Spolienklage (vom lat. spolium, das seit dem Mittelalter im Sinne der Besitzentsetzung gebraucht wird) ist die durch das kanonische Recht eingeführte und vom Zivilrecht übernommene Klage auf Rückgabe eines Besitzes. Mittels der Spolieneinrede konnte der Beklagte jede auch einen anderen Gegenstand betreffende Klage des Spoliators (des Besitzentziehenden) so lange von sich abwenden, bis er die ihm gewaltsam entzogene Sache wiedererlangt hatte. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt beide Ausdrücke nicht. (de)
  • Die Spolienklage (vom lat. spolium, das seit dem Mittelalter im Sinne der Besitzentsetzung gebraucht wird) ist die durch das kanonische Recht eingeführte und vom Zivilrecht übernommene Klage auf Rückgabe eines Besitzes. Mittels der Spolieneinrede konnte der Beklagte jede auch einen anderen Gegenstand betreffende Klage des Spoliators (des Besitzentziehenden) so lange von sich abwenden, bis er die ihm gewaltsam entzogene Sache wiedererlangt hatte. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt beide Ausdrücke nicht. (de)
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  • Die Spolienklage (vom lat. spolium, das seit dem Mittelalter im Sinne der Besitzentsetzung gebraucht wird) ist die durch das kanonische Recht eingeführte und vom Zivilrecht übernommene Klage auf Rückgabe eines Besitzes. Mittels der Spolieneinrede konnte der Beklagte jede auch einen anderen Gegenstand betreffende Klage des Spoliators (des Besitzentziehenden) so lange von sich abwenden, bis er die ihm gewaltsam entzogene Sache wiedererlangt hatte. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt beide Ausdrücke nicht. (de)
  • Die Spolienklage (vom lat. spolium, das seit dem Mittelalter im Sinne der Besitzentsetzung gebraucht wird) ist die durch das kanonische Recht eingeführte und vom Zivilrecht übernommene Klage auf Rückgabe eines Besitzes. Mittels der Spolieneinrede konnte der Beklagte jede auch einen anderen Gegenstand betreffende Klage des Spoliators (des Besitzentziehenden) so lange von sich abwenden, bis er die ihm gewaltsam entzogene Sache wiedererlangt hatte. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt beide Ausdrücke nicht. (de)
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  • Spolienklage (de)
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