Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (auch Sozialbindung des Eigentums) bezeichnet in Deutschland einen rechts- und sozialphilosophischen Grundsatz. Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Anerkennung des Instituts des Privateigentums und einer entsprechenden Verfügungsfreiheit wird gefordert, dass der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen bzw. ihm zugutekommen soll. Neben seiner Thematisierung in der Rechts- und Sozialphilosophie hat der Sozialpflichtigkeits-Grundsatz vor allem in den christlichen Soziallehren sowie in verschiedenen Verfassungen Niederschlag gefunden.

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  • Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (auch Sozialbindung des Eigentums) bezeichnet in Deutschland einen rechts- und sozialphilosophischen Grundsatz. Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Anerkennung des Instituts des Privateigentums und einer entsprechenden Verfügungsfreiheit wird gefordert, dass der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen bzw. ihm zugutekommen soll. Neben seiner Thematisierung in der Rechts- und Sozialphilosophie hat der Sozialpflichtigkeits-Grundsatz vor allem in den christlichen Soziallehren sowie in verschiedenen Verfassungen Niederschlag gefunden. (de)
  • Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (auch Sozialbindung des Eigentums) bezeichnet in Deutschland einen rechts- und sozialphilosophischen Grundsatz. Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Anerkennung des Instituts des Privateigentums und einer entsprechenden Verfügungsfreiheit wird gefordert, dass der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen bzw. ihm zugutekommen soll. Neben seiner Thematisierung in der Rechts- und Sozialphilosophie hat der Sozialpflichtigkeits-Grundsatz vor allem in den christlichen Soziallehren sowie in verschiedenen Verfassungen Niederschlag gefunden. (de)
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  • Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (auch Sozialbindung des Eigentums) bezeichnet in Deutschland einen rechts- und sozialphilosophischen Grundsatz. Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Anerkennung des Instituts des Privateigentums und einer entsprechenden Verfügungsfreiheit wird gefordert, dass der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen bzw. ihm zugutekommen soll. Neben seiner Thematisierung in der Rechts- und Sozialphilosophie hat der Sozialpflichtigkeits-Grundsatz vor allem in den christlichen Soziallehren sowie in verschiedenen Verfassungen Niederschlag gefunden. (de)
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  • Sozialpflichtigkeit des Eigentums (de)
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