Die Sowiesokosten sind ein Begriff aus dem Mängelbeseitigungsrecht und aus dem Schadensersatzrecht. Sie bezeichnen * im Mängelbeseitigungsrecht diejenigen Kosten, die dem Auftraggeber auch bei mangelfreier Vertragsdurchführung entstanden wären * im Schadensersatzrecht diejenigen Kosten, die dem Geschädigten auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären * im Insolvenzrecht diejenigen Verbindlichkeiten, welche auch ohne Betriebsfortführung bereits vor der Insolvenzeröffnung durch den Schuldner selbst entstanden sind

Property Value
dbo:abstract
  • Die Sowiesokosten sind ein Begriff aus dem Mängelbeseitigungsrecht und aus dem Schadensersatzrecht. Sie bezeichnen * im Mängelbeseitigungsrecht diejenigen Kosten, die dem Auftraggeber auch bei mangelfreier Vertragsdurchführung entstanden wären * im Schadensersatzrecht diejenigen Kosten, die dem Geschädigten auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären * im Insolvenzrecht diejenigen Verbindlichkeiten, welche auch ohne Betriebsfortführung bereits vor der Insolvenzeröffnung durch den Schuldner selbst entstanden sind Juristisch spricht man von der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden. Bei den Sowiesokosten ist die Pflichtverletzung nicht kausal (ursächlich) für den Schaden. (de)
  • Die Sowiesokosten sind ein Begriff aus dem Mängelbeseitigungsrecht und aus dem Schadensersatzrecht. Sie bezeichnen * im Mängelbeseitigungsrecht diejenigen Kosten, die dem Auftraggeber auch bei mangelfreier Vertragsdurchführung entstanden wären * im Schadensersatzrecht diejenigen Kosten, die dem Geschädigten auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären * im Insolvenzrecht diejenigen Verbindlichkeiten, welche auch ohne Betriebsfortführung bereits vor der Insolvenzeröffnung durch den Schuldner selbst entstanden sind Juristisch spricht man von der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden. Bei den Sowiesokosten ist die Pflichtverletzung nicht kausal (ursächlich) für den Schaden. (de)
dbo:wikiPageID
  • 2322020 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 106039393 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Sowiesokosten sind ein Begriff aus dem Mängelbeseitigungsrecht und aus dem Schadensersatzrecht. Sie bezeichnen * im Mängelbeseitigungsrecht diejenigen Kosten, die dem Auftraggeber auch bei mangelfreier Vertragsdurchführung entstanden wären * im Schadensersatzrecht diejenigen Kosten, die dem Geschädigten auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären * im Insolvenzrecht diejenigen Verbindlichkeiten, welche auch ohne Betriebsfortführung bereits vor der Insolvenzeröffnung durch den Schuldner selbst entstanden sind (de)
  • Die Sowiesokosten sind ein Begriff aus dem Mängelbeseitigungsrecht und aus dem Schadensersatzrecht. Sie bezeichnen * im Mängelbeseitigungsrecht diejenigen Kosten, die dem Auftraggeber auch bei mangelfreier Vertragsdurchführung entstanden wären * im Schadensersatzrecht diejenigen Kosten, die dem Geschädigten auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären * im Insolvenzrecht diejenigen Verbindlichkeiten, welche auch ohne Betriebsfortführung bereits vor der Insolvenzeröffnung durch den Schuldner selbst entstanden sind (de)
rdfs:label
  • Sowiesokosten (de)
  • Sowiesokosten (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of