Ein Sonderkündigungsrecht, auch außerordentliches Kündigungsrecht, ist das einseitige Gestaltungsrecht, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu kündigen, wenn im Übrigen die Möglichkeit zur Kündigung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Das Sonderkündigungsrecht kann so ausgestaltet sein, dass der Berechtigte das Rechtsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, mit einer verkürzten oder ungekürzten Kündigungsfrist kündigen darf. Ein Sonderkündigungsrecht kann sich aus einem Gesetz ergeben oder vertraglich vereinbart worden sein.

Property Value
dbo:abstract
  • Ein Sonderkündigungsrecht, auch außerordentliches Kündigungsrecht, ist das einseitige Gestaltungsrecht, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu kündigen, wenn im Übrigen die Möglichkeit zur Kündigung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Das Sonderkündigungsrecht kann so ausgestaltet sein, dass der Berechtigte das Rechtsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, mit einer verkürzten oder ungekürzten Kündigungsfrist kündigen darf. Ein Sonderkündigungsrecht kann sich aus einem Gesetz ergeben oder vertraglich vereinbart worden sein. (de)
  • Ein Sonderkündigungsrecht, auch außerordentliches Kündigungsrecht, ist das einseitige Gestaltungsrecht, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu kündigen, wenn im Übrigen die Möglichkeit zur Kündigung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Das Sonderkündigungsrecht kann so ausgestaltet sein, dass der Berechtigte das Rechtsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, mit einer verkürzten oder ungekürzten Kündigungsfrist kündigen darf. Ein Sonderkündigungsrecht kann sich aus einem Gesetz ergeben oder vertraglich vereinbart worden sein. (de)
dbo:wikiPageID
  • 6440202 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 142606620 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Ein Sonderkündigungsrecht, auch außerordentliches Kündigungsrecht, ist das einseitige Gestaltungsrecht, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu kündigen, wenn im Übrigen die Möglichkeit zur Kündigung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Das Sonderkündigungsrecht kann so ausgestaltet sein, dass der Berechtigte das Rechtsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, mit einer verkürzten oder ungekürzten Kündigungsfrist kündigen darf. Ein Sonderkündigungsrecht kann sich aus einem Gesetz ergeben oder vertraglich vereinbart worden sein. (de)
  • Ein Sonderkündigungsrecht, auch außerordentliches Kündigungsrecht, ist das einseitige Gestaltungsrecht, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu kündigen, wenn im Übrigen die Möglichkeit zur Kündigung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Das Sonderkündigungsrecht kann so ausgestaltet sein, dass der Berechtigte das Rechtsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, mit einer verkürzten oder ungekürzten Kündigungsfrist kündigen darf. Ein Sonderkündigungsrecht kann sich aus einem Gesetz ergeben oder vertraglich vereinbart worden sein. (de)
rdfs:label
  • Sonderkündigungsrecht (de)
  • Sonderkündigungsrecht (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of