Sonderdrucke oder Separata sind die Einzeldrucke eines Zeitschriftenartikels oder eines Beitrags in einem Sammelwerk. Sie dienen dem Autor (den Autoren) als Belegexemplar und zum Versand an interessierte Fachkollegen. Sonderdrucke waren bis ins 21. Jahrhundert bei vielen Verlagen üblich. Heutzutage sind sie weitgehend durch elektronische Versionen der Beiträge ersetzt.

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  • Sonderdrucke oder Separata sind die Einzeldrucke eines Zeitschriftenartikels oder eines Beitrags in einem Sammelwerk. Sie dienen dem Autor (den Autoren) als Belegexemplar und zum Versand an interessierte Fachkollegen. Sonderdrucke waren bis ins 21. Jahrhundert bei vielen Verlagen üblich. Heutzutage sind sie weitgehend durch elektronische Versionen der Beiträge ersetzt. Viele Fachzeitschriften stellten den Autoren eine gewisse Anzahl von Sonderdrucken (etwa 20–50) kostenlos zur Verfügung; manche renommierten Periodika verlangten dafür eine Gebühr, z. B. wenn die Abbildungen der Separata nicht schwarz-weiß, sondern farbig gedruckt werden sollten. Im Gegensatz zum Separatum wird der Vorausdruck eines einzelnen Artikels Preprint genannt; diese Bezeichnung ist auch für Reproduktionen des Layout-Manuskripts gebräuchlich. In digitaler Form (elektronische Publikation) spricht man von Eprints – bzw. von Postprints, wenn sie den publizierten Text umfassen. Sonderdrucke zählen zur sog. „unselbständigen Literatur“. Sie werden – im Gegensatz zu den einzelnen Zeitschriften- oder Tagungsbänden – von den Bibliotheken nicht katalogisiert, sondern sind nur über Datenbanken und allenfalls über Bibliografien recherchierbar. Dennoch sind viele Sonderdrucke durch verschiedene Initiativen von Spezialbibliotheken katalogisiert, z. B. im Verbund von juristischen Bibliotheken und von Hochschulen. Mit der Zunahme elektronischer Publikationen hat aber die Unterscheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Literatur an Bedeutung verloren. (de)
  • Sonderdrucke oder Separata sind die Einzeldrucke eines Zeitschriftenartikels oder eines Beitrags in einem Sammelwerk. Sie dienen dem Autor (den Autoren) als Belegexemplar und zum Versand an interessierte Fachkollegen. Sonderdrucke waren bis ins 21. Jahrhundert bei vielen Verlagen üblich. Heutzutage sind sie weitgehend durch elektronische Versionen der Beiträge ersetzt. Viele Fachzeitschriften stellten den Autoren eine gewisse Anzahl von Sonderdrucken (etwa 20–50) kostenlos zur Verfügung; manche renommierten Periodika verlangten dafür eine Gebühr, z. B. wenn die Abbildungen der Separata nicht schwarz-weiß, sondern farbig gedruckt werden sollten. Im Gegensatz zum Separatum wird der Vorausdruck eines einzelnen Artikels Preprint genannt; diese Bezeichnung ist auch für Reproduktionen des Layout-Manuskripts gebräuchlich. In digitaler Form (elektronische Publikation) spricht man von Eprints – bzw. von Postprints, wenn sie den publizierten Text umfassen. Sonderdrucke zählen zur sog. „unselbständigen Literatur“. Sie werden – im Gegensatz zu den einzelnen Zeitschriften- oder Tagungsbänden – von den Bibliotheken nicht katalogisiert, sondern sind nur über Datenbanken und allenfalls über Bibliografien recherchierbar. Dennoch sind viele Sonderdrucke durch verschiedene Initiativen von Spezialbibliotheken katalogisiert, z. B. im Verbund von juristischen Bibliotheken und von Hochschulen. Mit der Zunahme elektronischer Publikationen hat aber die Unterscheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Literatur an Bedeutung verloren. (de)
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  • Sonderdrucke oder Separata sind die Einzeldrucke eines Zeitschriftenartikels oder eines Beitrags in einem Sammelwerk. Sie dienen dem Autor (den Autoren) als Belegexemplar und zum Versand an interessierte Fachkollegen. Sonderdrucke waren bis ins 21. Jahrhundert bei vielen Verlagen üblich. Heutzutage sind sie weitgehend durch elektronische Versionen der Beiträge ersetzt. (de)
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  • Sonderdruck (de)
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