Unter Solvabilität (auch Eigenmittelausstattung genannt) versteht man im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenkapital (Eigenmittel (Versicherung), Eigenmittel (Kreditinstitut)). Die Eigenmittel dienen dazu, sich realisierende Risiken des Versicherungs- bzw. Kreditgeschäfts abzudecken und sichern so die Ansprüche der Versicherungsnehmer oder Gläubiger auch bei ungünstigen Entwicklungen. Damit sind diese Ansprüche umso besser gesichert, je höher die Solvabilität ist. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und dem Gewinnvortrag zusammen.

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  • Unter Solvabilität (auch Eigenmittelausstattung genannt) versteht man im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenkapital (Eigenmittel (Versicherung), Eigenmittel (Kreditinstitut)). Die Eigenmittel dienen dazu, sich realisierende Risiken des Versicherungs- bzw. Kreditgeschäfts abzudecken und sichern so die Ansprüche der Versicherungsnehmer oder Gläubiger auch bei ungünstigen Entwicklungen. Damit sind diese Ansprüche umso besser gesichert, je höher die Solvabilität ist. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und dem Gewinnvortrag zusammen. (de)
  • Unter Solvabilität (auch Eigenmittelausstattung genannt) versteht man im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenkapital (Eigenmittel (Versicherung), Eigenmittel (Kreditinstitut)). Die Eigenmittel dienen dazu, sich realisierende Risiken des Versicherungs- bzw. Kreditgeschäfts abzudecken und sichern so die Ansprüche der Versicherungsnehmer oder Gläubiger auch bei ungünstigen Entwicklungen. Damit sind diese Ansprüche umso besser gesichert, je höher die Solvabilität ist. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und dem Gewinnvortrag zusammen. (de)
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  • Unter Solvabilität (auch Eigenmittelausstattung genannt) versteht man im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenkapital (Eigenmittel (Versicherung), Eigenmittel (Kreditinstitut)). Die Eigenmittel dienen dazu, sich realisierende Risiken des Versicherungs- bzw. Kreditgeschäfts abzudecken und sichern so die Ansprüche der Versicherungsnehmer oder Gläubiger auch bei ungünstigen Entwicklungen. Damit sind diese Ansprüche umso besser gesichert, je höher die Solvabilität ist. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und dem Gewinnvortrag zusammen. (de)
  • Unter Solvabilität (auch Eigenmittelausstattung genannt) versteht man im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenkapital (Eigenmittel (Versicherung), Eigenmittel (Kreditinstitut)). Die Eigenmittel dienen dazu, sich realisierende Risiken des Versicherungs- bzw. Kreditgeschäfts abzudecken und sichern so die Ansprüche der Versicherungsnehmer oder Gläubiger auch bei ungünstigen Entwicklungen. Damit sind diese Ansprüche umso besser gesichert, je höher die Solvabilität ist. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und dem Gewinnvortrag zusammen. (de)
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  • Solvabilität (de)
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