Als Solidarpakt wird in Deutschland die Einigung zwischen Bundesregierung und Bundesländern bezeichnet, den ostdeutschen Bundesländern für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten besondere Finanzmittel im Rahmen des Länderfinanzausgleichs durch besondere Bundesergänzungszuweisungen zukommen zu lassen. Er sollte nicht mit dem Solidaritätszuschlag verwechselt werden, der von allen steuerzahlenden Bundesbürgern zu entrichten ist und nicht an den Aufbau Ost zweckgebunden ist.

Property Value
dbo:abstract
  • Als Solidarpakt wird in Deutschland die Einigung zwischen Bundesregierung und Bundesländern bezeichnet, den ostdeutschen Bundesländern für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten besondere Finanzmittel im Rahmen des Länderfinanzausgleichs durch besondere Bundesergänzungszuweisungen zukommen zu lassen. Er sollte nicht mit dem Solidaritätszuschlag verwechselt werden, der von allen steuerzahlenden Bundesbürgern zu entrichten ist und nicht an den Aufbau Ost zweckgebunden ist. (de)
  • Als Solidarpakt wird in Deutschland die Einigung zwischen Bundesregierung und Bundesländern bezeichnet, den ostdeutschen Bundesländern für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten besondere Finanzmittel im Rahmen des Länderfinanzausgleichs durch besondere Bundesergänzungszuweisungen zukommen zu lassen. Er sollte nicht mit dem Solidaritätszuschlag verwechselt werden, der von allen steuerzahlenden Bundesbürgern zu entrichten ist und nicht an den Aufbau Ost zweckgebunden ist. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 1124658 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 154139463 (xsd:integer)
prop-de:text
  • Helmut Seitz : Zur Versachlichung der Diskussion um die Verwendung der Osttransferleistungen
prop-de:url
  • --06-28
prop-de:wayback
  • 20091229231920 (xsd:double)
dct:subject
rdfs:comment
  • Als Solidarpakt wird in Deutschland die Einigung zwischen Bundesregierung und Bundesländern bezeichnet, den ostdeutschen Bundesländern für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten besondere Finanzmittel im Rahmen des Länderfinanzausgleichs durch besondere Bundesergänzungszuweisungen zukommen zu lassen. Er sollte nicht mit dem Solidaritätszuschlag verwechselt werden, der von allen steuerzahlenden Bundesbürgern zu entrichten ist und nicht an den Aufbau Ost zweckgebunden ist. (de)
  • Als Solidarpakt wird in Deutschland die Einigung zwischen Bundesregierung und Bundesländern bezeichnet, den ostdeutschen Bundesländern für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten besondere Finanzmittel im Rahmen des Länderfinanzausgleichs durch besondere Bundesergänzungszuweisungen zukommen zu lassen. Er sollte nicht mit dem Solidaritätszuschlag verwechselt werden, der von allen steuerzahlenden Bundesbürgern zu entrichten ist und nicht an den Aufbau Ost zweckgebunden ist. (de)
rdfs:label
  • Solidarpakt (de)
  • Solidarpakt (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of