Im Solange-I-Beschluss legte das Bundesverfassungsgericht 1974 erstmals Kriterien fest, nach denen ein Verfahren über Widersprüche zwischen Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaften (EG) und deutschem Verfassungsrecht beurteilt wird. Im Ergebnis behielt sich das Bundesverfassungsgericht vor, die Vereinbarkeit von europäischem mit deutschem Recht in jedem Einzelfall selbst zu überprüfen.

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  • Im Solange-I-Beschluss legte das Bundesverfassungsgericht 1974 erstmals Kriterien fest, nach denen ein Verfahren über Widersprüche zwischen Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaften (EG) und deutschem Verfassungsrecht beurteilt wird. Im Ergebnis behielt sich das Bundesverfassungsgericht vor, die Vereinbarkeit von europäischem mit deutschem Recht in jedem Einzelfall selbst zu überprüfen. (de)
  • Im Solange-I-Beschluss legte das Bundesverfassungsgericht 1974 erstmals Kriterien fest, nach denen ein Verfahren über Widersprüche zwischen Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaften (EG) und deutschem Verfassungsrecht beurteilt wird. Im Ergebnis behielt sich das Bundesverfassungsgericht vor, die Vereinbarkeit von europäischem mit deutschem Recht in jedem Einzelfall selbst zu überprüfen. (de)
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  • Im Solange-I-Beschluss legte das Bundesverfassungsgericht 1974 erstmals Kriterien fest, nach denen ein Verfahren über Widersprüche zwischen Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaften (EG) und deutschem Verfassungsrecht beurteilt wird. Im Ergebnis behielt sich das Bundesverfassungsgericht vor, die Vereinbarkeit von europäischem mit deutschem Recht in jedem Einzelfall selbst zu überprüfen. (de)
  • Im Solange-I-Beschluss legte das Bundesverfassungsgericht 1974 erstmals Kriterien fest, nach denen ein Verfahren über Widersprüche zwischen Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaften (EG) und deutschem Verfassungsrecht beurteilt wird. Im Ergebnis behielt sich das Bundesverfassungsgericht vor, die Vereinbarkeit von europäischem mit deutschem Recht in jedem Einzelfall selbst zu überprüfen. (de)
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  • Solange I (de)
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