Unter Sicherungsübereignung versteht man im Bankwesen eine Kreditsicherung durch bewegliche Sachen und Sachgesamtheiten, wobei die Kreditinstitute durch Übereignung Eigentum erlangen und dem Sicherungsgeber den Besitz zwecks weiterer Nutzung der Gegenstände überlassen.

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  • Unter Sicherungsübereignung versteht man im Bankwesen eine Kreditsicherung durch bewegliche Sachen und Sachgesamtheiten, wobei die Kreditinstitute durch Übereignung Eigentum erlangen und dem Sicherungsgeber den Besitz zwecks weiterer Nutzung der Gegenstände überlassen. (de)
  • Unter Sicherungsübereignung versteht man im Bankwesen eine Kreditsicherung durch bewegliche Sachen und Sachgesamtheiten, wobei die Kreditinstitute durch Übereignung Eigentum erlangen und dem Sicherungsgeber den Besitz zwecks weiterer Nutzung der Gegenstände überlassen. (de)
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  • Unter Sicherungsübereignung versteht man im Bankwesen eine Kreditsicherung durch bewegliche Sachen und Sachgesamtheiten, wobei die Kreditinstitute durch Übereignung Eigentum erlangen und dem Sicherungsgeber den Besitz zwecks weiterer Nutzung der Gegenstände überlassen. (de)
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  • Sicherungsübereignung (de)
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