Eine Sicherheitsrichtlinie (auch Sicherheitsleitlinie, Sicherheitspolitik) beschreibt den erstrebten Sicherheitsanspruch einer Institution (Behörde, Unternehmen, Verband etc.). Mit Sicherheit ist hier in der Regel Informationssicherheit gemeint. Die Schwerpunkte liegen dabei heute im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und den damit einhergehenden Sicherheitsanforderungen. Hierbei liegt die Annahme bzw. Tatsache zugrunde, dass Informationen per se einen Wert darstellen bzw. ihr Schutz per Gesetz oder Verordnung gefordert ist.

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  • Eine Sicherheitsrichtlinie (auch Sicherheitsleitlinie, Sicherheitspolitik) beschreibt den erstrebten Sicherheitsanspruch einer Institution (Behörde, Unternehmen, Verband etc.). Mit Sicherheit ist hier in der Regel Informationssicherheit gemeint. Die Schwerpunkte liegen dabei heute im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und den damit einhergehenden Sicherheitsanforderungen. Hierbei liegt die Annahme bzw. Tatsache zugrunde, dass Informationen per se einen Wert darstellen bzw. ihr Schutz per Gesetz oder Verordnung gefordert ist. Im Rahmen der Informationssicherheit lässt sich Sinn und Zweck einer Sicherheitsrichtlinie umfassend mit der Sicherstellung von Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität (VIVA) der Informationen beschreiben. Die Sicherheitsrichtlinie wird von der Leitung der Institution, in Unternehmen also vom Vorstand bzw. von der Geschäftsleitung verabschiedet und vorgelebt. Sie muss von allen Mitgliedern der Institution zur Kenntnis genommen, verstanden und beachtet werden. Zuwiderhandlungen werden soweit möglich sanktioniert. (de)
  • Eine Sicherheitsrichtlinie (auch Sicherheitsleitlinie, Sicherheitspolitik) beschreibt den erstrebten Sicherheitsanspruch einer Institution (Behörde, Unternehmen, Verband etc.). Mit Sicherheit ist hier in der Regel Informationssicherheit gemeint. Die Schwerpunkte liegen dabei heute im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und den damit einhergehenden Sicherheitsanforderungen. Hierbei liegt die Annahme bzw. Tatsache zugrunde, dass Informationen per se einen Wert darstellen bzw. ihr Schutz per Gesetz oder Verordnung gefordert ist. Im Rahmen der Informationssicherheit lässt sich Sinn und Zweck einer Sicherheitsrichtlinie umfassend mit der Sicherstellung von Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität (VIVA) der Informationen beschreiben. Die Sicherheitsrichtlinie wird von der Leitung der Institution, in Unternehmen also vom Vorstand bzw. von der Geschäftsleitung verabschiedet und vorgelebt. Sie muss von allen Mitgliedern der Institution zur Kenntnis genommen, verstanden und beachtet werden. Zuwiderhandlungen werden soweit möglich sanktioniert. (de)
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  • Eine Sicherheitsrichtlinie (auch Sicherheitsleitlinie, Sicherheitspolitik) beschreibt den erstrebten Sicherheitsanspruch einer Institution (Behörde, Unternehmen, Verband etc.). Mit Sicherheit ist hier in der Regel Informationssicherheit gemeint. Die Schwerpunkte liegen dabei heute im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und den damit einhergehenden Sicherheitsanforderungen. Hierbei liegt die Annahme bzw. Tatsache zugrunde, dass Informationen per se einen Wert darstellen bzw. ihr Schutz per Gesetz oder Verordnung gefordert ist. (de)
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  • Sicherheitsrichtlinie (de)
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