Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1). Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der IAO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ das Seemannsgesetz (SeemG) ab, das bis dahin die wesentliche Rechtsquelle des Seearbeitsrechts war.

Property Value
dbo:abstract
  • Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1). Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der IAO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ das Seemannsgesetz (SeemG) ab, das bis dahin die wesentliche Rechtsquelle des Seearbeitsrechts war. (de)
  • Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1). Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der IAO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ das Seemannsgesetz (SeemG) ab, das bis dahin die wesentliche Rechtsquelle des Seearbeitsrechts war. (de)
dbo:wikiPageID
  • 1840210 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158695698 (xsd:integer)
prop-de:abkürzung
  • SeeArbG
prop-de:art
prop-de:datumgesetz
  • 1872-12-27 (xsd:date)
prop-de:fna
  • 9513 (xsd:integer)
prop-de:frühererTitel
  • Seemannsgesetz
  • Seemannsordnung
prop-de:geltungsbereich
prop-de:gesta
  • G024
prop-de:inkrafttreten
  • 1873-03-01 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
  • teilw. 31. Dezember 2015
  • überw. 18. Januar 2017,
prop-de:inkrafttretenneufassung
  • 2013-08-01 (xsd:date)
prop-de:letzteänderung
  • Art. 1 G vom 22. Dezember 2015
prop-de:neufassung
  • 2013-04-20 (xsd:date)
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Seearbeitsgesetz
dct:subject
rdfs:comment
  • Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1). Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der IAO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ das Seemannsgesetz (SeemG) ab, das bis dahin die wesentliche Rechtsquelle des Seearbeitsrechts war. (de)
  • Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1). Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der IAO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ das Seemannsgesetz (SeemG) ab, das bis dahin die wesentliche Rechtsquelle des Seearbeitsrechts war. (de)
rdfs:label
  • Seearbeitsgesetz (de)
  • Seearbeitsgesetz (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of