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- Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1). Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der IAO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ das Seemannsgesetz (SeemG) ab, das bis dahin die wesentliche Rechtsquelle des Seearbeitsrechts war. (de)
- Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1). Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der IAO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ das Seemannsgesetz (SeemG) ab, das bis dahin die wesentliche Rechtsquelle des Seearbeitsrechts war. (de)
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- Seemannsgesetz
- Seemannsordnung
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- teilw. 31. Dezember 2015
- überw. 18. Januar 2017,
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- Art. 1 G vom 22. Dezember 2015
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- Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1). Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der IAO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ das Seemannsgesetz (SeemG) ab, das bis dahin die wesentliche Rechtsquelle des Seearbeitsrechts war. (de)
- Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1). Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der IAO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ das Seemannsgesetz (SeemG) ab, das bis dahin die wesentliche Rechtsquelle des Seearbeitsrechts war. (de)
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- Seearbeitsgesetz (de)
- Seearbeitsgesetz (de)
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