Die Schüler-Identifikationsnummer (kurz Schüler-ID) soll laut Plänen der Kultusministerkonferenz als eindeutige und für die gesamte Schullaufbahn gültige Personenkennziffer eingeführt werden, um die persönlichen Daten von Schülern in einem bundeslandweiten Register zu erfassen. Gespeichert werden sollen Angaben über Geschlecht, Geburtsdatum und Konfession, Einschulung, Schulwechsel und Sitzenbleiben sowie den besuchten Unterricht und die Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, zudem die Herkunft und bei nicht-deutschen Schülern die zu Hause gesprochene Sprache.

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  • Die Schüler-Identifikationsnummer (kurz Schüler-ID) soll laut Plänen der Kultusministerkonferenz als eindeutige und für die gesamte Schullaufbahn gültige Personenkennziffer eingeführt werden, um die persönlichen Daten von Schülern in einem bundeslandweiten Register zu erfassen. Gespeichert werden sollen Angaben über Geschlecht, Geburtsdatum und Konfession, Einschulung, Schulwechsel und Sitzenbleiben sowie den besuchten Unterricht und die Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, zudem die Herkunft und bei nicht-deutschen Schülern die zu Hause gesprochene Sprache. Datenschützer sehen in der Schüler-ID einen Eingriff gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und warnen vor dem „gläsernen Schüler“. (de)
  • Die Schüler-Identifikationsnummer (kurz Schüler-ID) soll laut Plänen der Kultusministerkonferenz als eindeutige und für die gesamte Schullaufbahn gültige Personenkennziffer eingeführt werden, um die persönlichen Daten von Schülern in einem bundeslandweiten Register zu erfassen. Gespeichert werden sollen Angaben über Geschlecht, Geburtsdatum und Konfession, Einschulung, Schulwechsel und Sitzenbleiben sowie den besuchten Unterricht und die Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, zudem die Herkunft und bei nicht-deutschen Schülern die zu Hause gesprochene Sprache. Datenschützer sehen in der Schüler-ID einen Eingriff gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und warnen vor dem „gläsernen Schüler“. (de)
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  • Die Schüler-Identifikationsnummer (kurz Schüler-ID) soll laut Plänen der Kultusministerkonferenz als eindeutige und für die gesamte Schullaufbahn gültige Personenkennziffer eingeführt werden, um die persönlichen Daten von Schülern in einem bundeslandweiten Register zu erfassen. Gespeichert werden sollen Angaben über Geschlecht, Geburtsdatum und Konfession, Einschulung, Schulwechsel und Sitzenbleiben sowie den besuchten Unterricht und die Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, zudem die Herkunft und bei nicht-deutschen Schülern die zu Hause gesprochene Sprache. (de)
  • Die Schüler-Identifikationsnummer (kurz Schüler-ID) soll laut Plänen der Kultusministerkonferenz als eindeutige und für die gesamte Schullaufbahn gültige Personenkennziffer eingeführt werden, um die persönlichen Daten von Schülern in einem bundeslandweiten Register zu erfassen. Gespeichert werden sollen Angaben über Geschlecht, Geburtsdatum und Konfession, Einschulung, Schulwechsel und Sitzenbleiben sowie den besuchten Unterricht und die Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, zudem die Herkunft und bei nicht-deutschen Schülern die zu Hause gesprochene Sprache. (de)
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  • Schüler-ID (de)
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