Der Schularzt vertritt die speziellen gesundheitlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen im „Betrieb“ Schule (und Kindergarten). Im Sinne einer „betriebsärztlichen“ Tätigkeit sollte er mit Eltern, Lehrern, Schulträgern sowie mit anderen Ärzten zusammenarbeiten, um Kinder und Jugendliche vor evtl. (betriebsbedingten) gesundheitlichen Gefahren zu schützen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchzuführen sowie dabei mitzuwirken, den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule gesundheitsförderlich umzusetzen (siehe auch Schulgesundheit).

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  • Der Schularzt vertritt die speziellen gesundheitlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen im „Betrieb“ Schule (und Kindergarten). Im Sinne einer „betriebsärztlichen“ Tätigkeit sollte er mit Eltern, Lehrern, Schulträgern sowie mit anderen Ärzten zusammenarbeiten, um Kinder und Jugendliche vor evtl. (betriebsbedingten) gesundheitlichen Gefahren zu schützen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchzuführen sowie dabei mitzuwirken, den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule gesundheitsförderlich umzusetzen (siehe auch Schulgesundheit). Der Schularzt ist in den meisten Fällen ein beim Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Abteilung/Sachgebiet Kinder- und Jugendgesundheitsdienst angestellter Kinder- und Jugendarzt, der dem Schulgesetz bzw. dem Gesundheitsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes entsprechend für Schulen bestellt wird. Er kann auch ein fest eingestelltes Mitglied des Kollegiums (z. B. in Waldorfschulen) sein. (de)
  • Der Schularzt vertritt die speziellen gesundheitlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen im „Betrieb“ Schule (und Kindergarten). Im Sinne einer „betriebsärztlichen“ Tätigkeit sollte er mit Eltern, Lehrern, Schulträgern sowie mit anderen Ärzten zusammenarbeiten, um Kinder und Jugendliche vor evtl. (betriebsbedingten) gesundheitlichen Gefahren zu schützen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchzuführen sowie dabei mitzuwirken, den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule gesundheitsförderlich umzusetzen (siehe auch Schulgesundheit). Der Schularzt ist in den meisten Fällen ein beim Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Abteilung/Sachgebiet Kinder- und Jugendgesundheitsdienst angestellter Kinder- und Jugendarzt, der dem Schulgesetz bzw. dem Gesundheitsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes entsprechend für Schulen bestellt wird. Er kann auch ein fest eingestelltes Mitglied des Kollegiums (z. B. in Waldorfschulen) sein. (de)
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  • Der Schularzt vertritt die speziellen gesundheitlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen im „Betrieb“ Schule (und Kindergarten). Im Sinne einer „betriebsärztlichen“ Tätigkeit sollte er mit Eltern, Lehrern, Schulträgern sowie mit anderen Ärzten zusammenarbeiten, um Kinder und Jugendliche vor evtl. (betriebsbedingten) gesundheitlichen Gefahren zu schützen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchzuführen sowie dabei mitzuwirken, den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule gesundheitsförderlich umzusetzen (siehe auch Schulgesundheit). (de)
  • Der Schularzt vertritt die speziellen gesundheitlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen im „Betrieb“ Schule (und Kindergarten). Im Sinne einer „betriebsärztlichen“ Tätigkeit sollte er mit Eltern, Lehrern, Schulträgern sowie mit anderen Ärzten zusammenarbeiten, um Kinder und Jugendliche vor evtl. (betriebsbedingten) gesundheitlichen Gefahren zu schützen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchzuführen sowie dabei mitzuwirken, den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule gesundheitsförderlich umzusetzen (siehe auch Schulgesundheit). (de)
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  • Schularzt (de)
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