Als Schulabbrecher bezeichnet man einen Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss bzw. ohne Abschlusszeugnis einer besonderen Schule.

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  • Als Schulabbrecher bezeichnet man einen Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss bzw. ohne Abschlusszeugnis einer besonderen Schule. (de)
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  • Als Schulabbrecher bezeichnet man einen Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss bzw. ohne Abschlusszeugnis einer besonderen Schule. (de)
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  • Schulabbruch (de)
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