Eine Schlägerei oder Prügelei ist eine gewalttätige Auseinandersetzung mindestens zweier Personen. Teilweise wird oder wurde die Schlägerei auch als Raufhandel bezeichnet . Die Oeconomische Encyclopädie (1773–1858) von Johann Georg Krünitz bezeichnet eine Schlägerei als „diejenige Handlung, da sich zwei oder mehrere Personen zusammen schlagen, es geschehe nun mit der bloßen Hand oder mit allerlei Werkzeugen“.

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  • Eine Schlägerei oder Prügelei ist eine gewalttätige Auseinandersetzung mindestens zweier Personen. Teilweise wird oder wurde die Schlägerei auch als Raufhandel bezeichnet . Die Oeconomische Encyclopädie (1773–1858) von Johann Georg Krünitz bezeichnet eine Schlägerei als „diejenige Handlung, da sich zwei oder mehrere Personen zusammen schlagen, es geschehe nun mit der bloßen Hand oder mit allerlei Werkzeugen“. (de)
  • Eine Schlägerei oder Prügelei ist eine gewalttätige Auseinandersetzung mindestens zweier Personen. Teilweise wird oder wurde die Schlägerei auch als Raufhandel bezeichnet . Die Oeconomische Encyclopädie (1773–1858) von Johann Georg Krünitz bezeichnet eine Schlägerei als „diejenige Handlung, da sich zwei oder mehrere Personen zusammen schlagen, es geschehe nun mit der bloßen Hand oder mit allerlei Werkzeugen“. (de)
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  • Eine Schlägerei oder Prügelei ist eine gewalttätige Auseinandersetzung mindestens zweier Personen. Teilweise wird oder wurde die Schlägerei auch als Raufhandel bezeichnet . Die Oeconomische Encyclopädie (1773–1858) von Johann Georg Krünitz bezeichnet eine Schlägerei als „diejenige Handlung, da sich zwei oder mehrere Personen zusammen schlagen, es geschehe nun mit der bloßen Hand oder mit allerlei Werkzeugen“. (de)
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  • Schlägerei (de)
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