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- Ein Schlagbaum oder auch Marderschlagbaum ist Teil einer Schlagbaum-Falle. Mit dieser wurde früher Raubwild, insbesondere Marder, gefangen und sofort tödlich verletzt. Das Tier wird hierbei durch einen mit Gewichten beschwerten „Schlagbaum“ (Knüppel) erschlagen, wenn es einen an der Falle befestigten Köder abzieht. Üblicherweise wurden Schlagbaumfallen auf bekannten bzw. bevorzugten Laufwegen des bejagten Wilds aufgestellt. Die Schlagbaumfalle ist, wie auch die Knüppelfalle und die Scherenfalle, aufgrund von Tierschutzgesetzen in Deutschland verboten. (de)
- Ein Schlagbaum oder auch Marderschlagbaum ist Teil einer Schlagbaum-Falle. Mit dieser wurde früher Raubwild, insbesondere Marder, gefangen und sofort tödlich verletzt. Das Tier wird hierbei durch einen mit Gewichten beschwerten „Schlagbaum“ (Knüppel) erschlagen, wenn es einen an der Falle befestigten Köder abzieht. Üblicherweise wurden Schlagbaumfallen auf bekannten bzw. bevorzugten Laufwegen des bejagten Wilds aufgestellt. Die Schlagbaumfalle ist, wie auch die Knüppelfalle und die Scherenfalle, aufgrund von Tierschutzgesetzen in Deutschland verboten. (de)
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- Knaurs Großes Jagdlexikon (de)
- Real- und Verbal-Lexicon der Forst- und Jagdkunde mit ihren Hülfswissenschaften (de)
- Knaurs Großes Jagdlexikon (de)
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- 1843 (xsd:integer)
- 2000 (xsd:integer)
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- Stichwort: Fallen, 2: Totschlagfallen, c: Schlagbaum
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- Augsburg
- Frankfurt am Main
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- Droemer Knaur
- Verlag Johann David Sauerländer
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- Ein Schlagbaum oder auch Marderschlagbaum ist Teil einer Schlagbaum-Falle. Mit dieser wurde früher Raubwild, insbesondere Marder, gefangen und sofort tödlich verletzt. Das Tier wird hierbei durch einen mit Gewichten beschwerten „Schlagbaum“ (Knüppel) erschlagen, wenn es einen an der Falle befestigten Köder abzieht. Üblicherweise wurden Schlagbaumfallen auf bekannten bzw. bevorzugten Laufwegen des bejagten Wilds aufgestellt. Die Schlagbaumfalle ist, wie auch die Knüppelfalle und die Scherenfalle, aufgrund von Tierschutzgesetzen in Deutschland verboten. (de)
- Ein Schlagbaum oder auch Marderschlagbaum ist Teil einer Schlagbaum-Falle. Mit dieser wurde früher Raubwild, insbesondere Marder, gefangen und sofort tödlich verletzt. Das Tier wird hierbei durch einen mit Gewichten beschwerten „Schlagbaum“ (Knüppel) erschlagen, wenn es einen an der Falle befestigten Köder abzieht. Üblicherweise wurden Schlagbaumfallen auf bekannten bzw. bevorzugten Laufwegen des bejagten Wilds aufgestellt. Die Schlagbaumfalle ist, wie auch die Knüppelfalle und die Scherenfalle, aufgrund von Tierschutzgesetzen in Deutschland verboten. (de)
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- Schlagbaum (Jagd) (de)
- Schlagbaum (Jagd) (de)
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