Als Schirmherr/Schirmherrin oder (in der Schweiz) Patron, gelegentlich auch Protektor, wird im heutigen Sprachgebrauch eine (meist prominente) Persönlichkeit oder eine Organisation bezeichnet, die mit ihrem Namen eine Veranstaltung oder eine gemeinnützige Organisation unterstützt.

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  • Als Schirmherr/Schirmherrin oder (in der Schweiz) Patron, gelegentlich auch Protektor, wird im heutigen Sprachgebrauch eine (meist prominente) Persönlichkeit oder eine Organisation bezeichnet, die mit ihrem Namen eine Veranstaltung oder eine gemeinnützige Organisation unterstützt. Der Nutzen besteht gegebenenfalls in einem Image-Gewinn für beide Seiten. Manche Schirmherren unterstützen aber auch mit aktiver Werbung und setzen ihre guten Kontakte dafür ein, weitere Unterstützer zu gewinnen. Schirmherrschaft ist jedoch – anders als Werbung oder auch Sponsoring – üblicherweise nicht mit Geldflüssen verbunden. Eine Schirmherrschaft durch ein Staatsoberhaupt hebt die Bedeutung der Veranstaltung bzw. der Organisation in besonderem Maße hervor. Der deutsche Bundespräsident übernimmt Schirmherrschaften nur als alleiniger Schirmherr, es sei denn, es besteht eine Doppelschirmherrschaft mit einem ausländischen Staatsoberhaupt. Eine Schirmherrschaft eines Bundespräsidenten ist für seinen Nachfolger nicht bindend. (de)
  • Als Schirmherr/Schirmherrin oder (in der Schweiz) Patron, gelegentlich auch Protektor, wird im heutigen Sprachgebrauch eine (meist prominente) Persönlichkeit oder eine Organisation bezeichnet, die mit ihrem Namen eine Veranstaltung oder eine gemeinnützige Organisation unterstützt. Der Nutzen besteht gegebenenfalls in einem Image-Gewinn für beide Seiten. Manche Schirmherren unterstützen aber auch mit aktiver Werbung und setzen ihre guten Kontakte dafür ein, weitere Unterstützer zu gewinnen. Schirmherrschaft ist jedoch – anders als Werbung oder auch Sponsoring – üblicherweise nicht mit Geldflüssen verbunden. Eine Schirmherrschaft durch ein Staatsoberhaupt hebt die Bedeutung der Veranstaltung bzw. der Organisation in besonderem Maße hervor. Der deutsche Bundespräsident übernimmt Schirmherrschaften nur als alleiniger Schirmherr, es sei denn, es besteht eine Doppelschirmherrschaft mit einem ausländischen Staatsoberhaupt. Eine Schirmherrschaft eines Bundespräsidenten ist für seinen Nachfolger nicht bindend. (de)
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