Als Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder bindendes Urteil. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem vielerorts möglichen und mitunter vorgeschriebenen Verfahren vor den mit ehrenamtlichen Schiedspersonen / Friedensrichtern oder öffentlichen anerkannten Mediatoren besetzten staatlichen Schiedsstellen oder Gütestellen und dem rein privatrechtlichen Schiedsverfahren vor einem privaten Schiedsgericht auf vertraglich vereinbarten Wunsch der Parteien. Eine Zwischenstellung nimmt das Verfahren bei öffentlichen Schlichtungsstellen ein, die von Verbänden oder Vereinen für Streitfälle unter Mitgliedern oder bestimmte branchentypische Streitigkeiten eingerichtet werden.

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  • Als Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder bindendes Urteil. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem vielerorts möglichen und mitunter vorgeschriebenen Verfahren vor den mit ehrenamtlichen Schiedspersonen / Friedensrichtern oder öffentlichen anerkannten Mediatoren besetzten staatlichen Schiedsstellen oder Gütestellen und dem rein privatrechtlichen Schiedsverfahren vor einem privaten Schiedsgericht auf vertraglich vereinbarten Wunsch der Parteien. Eine Zwischenstellung nimmt das Verfahren bei öffentlichen Schlichtungsstellen ein, die von Verbänden oder Vereinen für Streitfälle unter Mitgliedern oder bestimmte branchentypische Streitigkeiten eingerichtet werden. (de)
  • Als Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder bindendes Urteil. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem vielerorts möglichen und mitunter vorgeschriebenen Verfahren vor den mit ehrenamtlichen Schiedspersonen / Friedensrichtern oder öffentlichen anerkannten Mediatoren besetzten staatlichen Schiedsstellen oder Gütestellen und dem rein privatrechtlichen Schiedsverfahren vor einem privaten Schiedsgericht auf vertraglich vereinbarten Wunsch der Parteien. Eine Zwischenstellung nimmt das Verfahren bei öffentlichen Schlichtungsstellen ein, die von Verbänden oder Vereinen für Streitfälle unter Mitgliedern oder bestimmte branchentypische Streitigkeiten eingerichtet werden. (de)
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  • Als Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder bindendes Urteil. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem vielerorts möglichen und mitunter vorgeschriebenen Verfahren vor den mit ehrenamtlichen Schiedspersonen / Friedensrichtern oder öffentlichen anerkannten Mediatoren besetzten staatlichen Schiedsstellen oder Gütestellen und dem rein privatrechtlichen Schiedsverfahren vor einem privaten Schiedsgericht auf vertraglich vereinbarten Wunsch der Parteien. Eine Zwischenstellung nimmt das Verfahren bei öffentlichen Schlichtungsstellen ein, die von Verbänden oder Vereinen für Streitfälle unter Mitgliedern oder bestimmte branchentypische Streitigkeiten eingerichtet werden. (de)
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