Der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen macht in alle zwei oder drei Jahre publizierten Gutachten der Gesundheitspolitik Vorschläge für Reformen im Gesundheitswesen. Er wurde erstmals am 19. Dezember 1985 berufen, damals unter dem Namen Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Nachdem die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von 2003 abgeschafft wurde, erhielt der Sachverständigenrat am 1. Januar 2004 seinen heutigen Namen. Der jetzige Sachverständigenrat wurde am 6. Januar 2015 von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ernannt.

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  • Der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen macht in alle zwei oder drei Jahre publizierten Gutachten der Gesundheitspolitik Vorschläge für Reformen im Gesundheitswesen. Er wurde erstmals am 19. Dezember 1985 berufen, damals unter dem Namen Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Nachdem die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von 2003 abgeschafft wurde, erhielt der Sachverständigenrat am 1. Januar 2004 seinen heutigen Namen. Der jetzige Sachverständigenrat wurde am 6. Januar 2015 von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ernannt. Das Gremium ist interdisziplinär besetzt und umfasst sieben Mitglieder. Seine Geschäftsstelle, in der die Arbeiten des Rates koordiniert wird, befindet sich im Bundesministerium für Gesundheit. Seine Aufgabe ist die Erstellung von Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Gutachten werden dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. Bisher sind sechzehn Gutachten erschienen. Eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen wurde von der Gesundheitspolitik aufgegriffen, wie zum Beispiel die Kassenwahlfreiheit oder die Einführung eines Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Nach § 142 SGB V, Fünftes Kapitel entwickelt der Sachverständigenrat "unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen und zeigt Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens auf; er kann in seine Gutachten Entwicklungen in anderen Zweigen der Sozialen Sicherung einbeziehen. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann den Gegenstand der Gutachten näher bestimmen sowie den Sachverständigenrat mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen." (de)
  • Der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen macht in alle zwei oder drei Jahre publizierten Gutachten der Gesundheitspolitik Vorschläge für Reformen im Gesundheitswesen. Er wurde erstmals am 19. Dezember 1985 berufen, damals unter dem Namen Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Nachdem die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von 2003 abgeschafft wurde, erhielt der Sachverständigenrat am 1. Januar 2004 seinen heutigen Namen. Der jetzige Sachverständigenrat wurde am 6. Januar 2015 von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ernannt. Das Gremium ist interdisziplinär besetzt und umfasst sieben Mitglieder. Seine Geschäftsstelle, in der die Arbeiten des Rates koordiniert wird, befindet sich im Bundesministerium für Gesundheit. Seine Aufgabe ist die Erstellung von Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Gutachten werden dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. Bisher sind sechzehn Gutachten erschienen. Eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen wurde von der Gesundheitspolitik aufgegriffen, wie zum Beispiel die Kassenwahlfreiheit oder die Einführung eines Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Nach § 142 SGB V, Fünftes Kapitel entwickelt der Sachverständigenrat "unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen und zeigt Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens auf; er kann in seine Gutachten Entwicklungen in anderen Zweigen der Sozialen Sicherung einbeziehen. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann den Gegenstand der Gutachten näher bestimmen sowie den Sachverständigenrat mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen." (de)
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  • Der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen macht in alle zwei oder drei Jahre publizierten Gutachten der Gesundheitspolitik Vorschläge für Reformen im Gesundheitswesen. Er wurde erstmals am 19. Dezember 1985 berufen, damals unter dem Namen Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Nachdem die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von 2003 abgeschafft wurde, erhielt der Sachverständigenrat am 1. Januar 2004 seinen heutigen Namen. Der jetzige Sachverständigenrat wurde am 6. Januar 2015 von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ernannt. (de)
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  • Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (de)
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