Der Begriff Sachsen-Polen bezeichnet die von 1697 bis 1706 und von 1709 bis 1763 bestehende Personalunion zwischen dem wettinischen Kurfürstentum Sachsen und der Adelsrepublik bzw. Wahlmonarchie Polen-Litauen durch Kurfürst Friedrich August „den Starken“ von Sachsen, der als August II. auch zum König von Polen gewählt wurde, und seinen Thronfolger als Kurfürst, der als August III. König von Polen war. Nach dessen Tod 1763 erlosch die Personalunion, da der Vormund des noch unmündigen sächsischen Kurfürsten Friedrich August III. (1750–1827) auf Thronansprüche verzichtete und die russische Zarin Katharina die Große ihren Günstling Stanislaus II. August Poniatowski zum König wählen ließ. In Polen heißt der Zeitraum mit wettinischen Herrschern auf dem polnischen Thron auch Sachsenzeit.

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  • Der Begriff Sachsen-Polen bezeichnet die von 1697 bis 1706 und von 1709 bis 1763 bestehende Personalunion zwischen dem wettinischen Kurfürstentum Sachsen und der Adelsrepublik bzw. Wahlmonarchie Polen-Litauen durch Kurfürst Friedrich August „den Starken“ von Sachsen, der als August II. auch zum König von Polen gewählt wurde, und seinen Thronfolger als Kurfürst, der als August III. König von Polen war. Nach dessen Tod 1763 erlosch die Personalunion, da der Vormund des noch unmündigen sächsischen Kurfürsten Friedrich August III. (1750–1827) auf Thronansprüche verzichtete und die russische Zarin Katharina die Große ihren Günstling Stanislaus II. August Poniatowski zum König wählen ließ. In Polen heißt der Zeitraum mit wettinischen Herrschern auf dem polnischen Thron auch Sachsenzeit. (de)
  • Der Begriff Sachsen-Polen bezeichnet die von 1697 bis 1706 und von 1709 bis 1763 bestehende Personalunion zwischen dem wettinischen Kurfürstentum Sachsen und der Adelsrepublik bzw. Wahlmonarchie Polen-Litauen durch Kurfürst Friedrich August „den Starken“ von Sachsen, der als August II. auch zum König von Polen gewählt wurde, und seinen Thronfolger als Kurfürst, der als August III. König von Polen war. Nach dessen Tod 1763 erlosch die Personalunion, da der Vormund des noch unmündigen sächsischen Kurfürsten Friedrich August III. (1750–1827) auf Thronansprüche verzichtete und die russische Zarin Katharina die Große ihren Günstling Stanislaus II. August Poniatowski zum König wählen ließ. In Polen heißt der Zeitraum mit wettinischen Herrschern auf dem polnischen Thron auch Sachsenzeit. (de)
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  • Der Begriff Sachsen-Polen bezeichnet die von 1697 bis 1706 und von 1709 bis 1763 bestehende Personalunion zwischen dem wettinischen Kurfürstentum Sachsen und der Adelsrepublik bzw. Wahlmonarchie Polen-Litauen durch Kurfürst Friedrich August „den Starken“ von Sachsen, der als August II. auch zum König von Polen gewählt wurde, und seinen Thronfolger als Kurfürst, der als August III. König von Polen war. Nach dessen Tod 1763 erlosch die Personalunion, da der Vormund des noch unmündigen sächsischen Kurfürsten Friedrich August III. (1750–1827) auf Thronansprüche verzichtete und die russische Zarin Katharina die Große ihren Günstling Stanislaus II. August Poniatowski zum König wählen ließ. In Polen heißt der Zeitraum mit wettinischen Herrschern auf dem polnischen Thron auch Sachsenzeit. (de)
  • Der Begriff Sachsen-Polen bezeichnet die von 1697 bis 1706 und von 1709 bis 1763 bestehende Personalunion zwischen dem wettinischen Kurfürstentum Sachsen und der Adelsrepublik bzw. Wahlmonarchie Polen-Litauen durch Kurfürst Friedrich August „den Starken“ von Sachsen, der als August II. auch zum König von Polen gewählt wurde, und seinen Thronfolger als Kurfürst, der als August III. König von Polen war. Nach dessen Tod 1763 erlosch die Personalunion, da der Vormund des noch unmündigen sächsischen Kurfürsten Friedrich August III. (1750–1827) auf Thronansprüche verzichtete und die russische Zarin Katharina die Große ihren Günstling Stanislaus II. August Poniatowski zum König wählen ließ. In Polen heißt der Zeitraum mit wettinischen Herrschern auf dem polnischen Thron auch Sachsenzeit. (de)
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  • Sachsen-Polen (de)
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