Die Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (Saatgutverordnung) ist eine deutsche Verordnung. Sie wurde am 21. Januar 1986 ausgefertigt. Sie setzt eine Reihe von EU-Richtlinien für verschiedene Bereiche um, die die Hersteller von Saatgut betreffen. Diese sollen zukünftig in der EU-Saatgutverordnung zusammengeführt werden, deren Entwurf seit 2013 vorliegt. In Deutschland existieren 15 Anerkennungsstellen

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  • Die Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (Saatgutverordnung) ist eine deutsche Verordnung. Sie wurde am 21. Januar 1986 ausgefertigt. Sie setzt eine Reihe von EU-Richtlinien für verschiedene Bereiche um, die die Hersteller von Saatgut betreffen. Diese sollen zukünftig in der EU-Saatgutverordnung zusammengeführt werden, deren Entwurf seit 2013 vorliegt. Hauptpunkt der Verordnung ist die Saatgutprüfung, die sich auf Saatgut aller landwirtschaftlicher Arten außer Kartoffel und Rebe und für Saatgut von Gemüsearten bezieht, ist Anerkennung von Saatgut bevor dieses überhaupt in Verkehr gebracht werden darf. Es werden Anforderungen an Sortenechtheit und Sortenreinheit gestellt. Sortenechtheit soll genetisch fixierte Qualitätsmerkmale garantieren. Dies kann mit gendiagnostischen Methoden überprüft werden. Sortenreinheit bezieht sich auf den Anteil von Fremdsorten im Saatgut, der eine bestimmte Höchstschwelle (sortenabhängig) nicht überschreiten darf. In Deutschland existieren 15 Anerkennungsstellen (de)
  • Die Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (Saatgutverordnung) ist eine deutsche Verordnung. Sie wurde am 21. Januar 1986 ausgefertigt. Sie setzt eine Reihe von EU-Richtlinien für verschiedene Bereiche um, die die Hersteller von Saatgut betreffen. Diese sollen zukünftig in der EU-Saatgutverordnung zusammengeführt werden, deren Entwurf seit 2013 vorliegt. Hauptpunkt der Verordnung ist die Saatgutprüfung, die sich auf Saatgut aller landwirtschaftlicher Arten außer Kartoffel und Rebe und für Saatgut von Gemüsearten bezieht, ist Anerkennung von Saatgut bevor dieses überhaupt in Verkehr gebracht werden darf. Es werden Anforderungen an Sortenechtheit und Sortenreinheit gestellt. Sortenechtheit soll genetisch fixierte Qualitätsmerkmale garantieren. Dies kann mit gendiagnostischen Methoden überprüft werden. Sortenreinheit bezieht sich auf den Anteil von Fremdsorten im Saatgut, der eine bestimmte Höchstschwelle (sortenabhängig) nicht überschreiten darf. In Deutschland existieren 15 Anerkennungsstellen (de)
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  • Die Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (Saatgutverordnung) ist eine deutsche Verordnung. Sie wurde am 21. Januar 1986 ausgefertigt. Sie setzt eine Reihe von EU-Richtlinien für verschiedene Bereiche um, die die Hersteller von Saatgut betreffen. Diese sollen zukünftig in der EU-Saatgutverordnung zusammengeführt werden, deren Entwurf seit 2013 vorliegt. In Deutschland existieren 15 Anerkennungsstellen (de)
  • Die Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (Saatgutverordnung) ist eine deutsche Verordnung. Sie wurde am 21. Januar 1986 ausgefertigt. Sie setzt eine Reihe von EU-Richtlinien für verschiedene Bereiche um, die die Hersteller von Saatgut betreffen. Diese sollen zukünftig in der EU-Saatgutverordnung zusammengeführt werden, deren Entwurf seit 2013 vorliegt. In Deutschland existieren 15 Anerkennungsstellen (de)
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  • Saatgutverordnung (Deutschland) (de)
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