SS- und Polizeiführer (SSPF) war eine einflussreiche Funktion innerhalb der Schutzstaffel (SS) in der Zeit des Nationalsozialismus. Die SS- und Polizeiführer waren in Personalunion Polizei- und SS-Führer. SS- und Polizeiführer war sowohl die Funktionsbezeichnung als auch die unterste Dienststellung im Gefüge des Amtes. Der erste SS- und Polizeiführer wurde 1938 beim Oberabschnitt Führer bei der Allgemeinen SS ernannt. Zweckbestimmung war die Bildung von Hierarchien für jede SS- und Polizeieinheit, die nur dem Kommando des Reichsführers SS Heinrich Himmlers und Adolf Hitlers unterstanden.

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  • SS- und Polizeiführer (SSPF) war eine einflussreiche Funktion innerhalb der Schutzstaffel (SS) in der Zeit des Nationalsozialismus. Die SS- und Polizeiführer waren in Personalunion Polizei- und SS-Führer. SS- und Polizeiführer war sowohl die Funktionsbezeichnung als auch die unterste Dienststellung im Gefüge des Amtes. Der erste SS- und Polizeiführer wurde 1938 beim Oberabschnitt Führer bei der Allgemeinen SS ernannt. Zweckbestimmung war die Bildung von Hierarchien für jede SS- und Polizeieinheit, die nur dem Kommando des Reichsführers SS Heinrich Himmlers und Adolf Hitlers unterstanden. SSPF hatten einen Führungsstab mit Vertretern aller SS-Organisationen, z. B. Ordnungspolizei, Gestapo, Konzentrationslager, SS-Totenkopfverbände, Sicherheitsdienst und teilweise auch der Waffen-SS. Nach Kriegsbeginn etablierte sich folgende Hierarchie in den Dienststellungen: * SS- und Polizeiführer (SSPF) * Höhere SS- und Polizeiführer (HSSPF, HSS-PF, HSSuPF) * Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei (RF Heinrich Himmler) Das Amt des Höheren SS- und Polizeiführers wurde dabei bereits vor dem Beginn des Krieges am 13. November 1937 durch einen Erlass des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern ins Leben gerufen: „ [...] Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht ordne ich daher für den Mob-Fall die Einsetzung eines ‘Höheren SS- und Polizeiführers’ in jedem Wehrkreis an. Die ‘Höheren SS- und Polizeiführer’ werden durch den Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei bestimmt, der auch über ihre Beteiligung an den Mob-Vorarbeiten im Frieden Anordnungen trifft. [...]“ Die Ämter wurden, wie bereits oben erwähnt, durch Ernennung vergeben. Es gab meistens geographische Zuständigkeiten, die oft mit den SS-Oberabschnitten identisch waren. Durch den Führererlass „über die polizeiliche Sicherung der neu besetzten Ostgebiete“ vom 17. Juli 1941 wurde die polizeiliche Sicherung dem „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ (Himmler) übertragen. Zur Durchführung der polizeilichen Sicherung trat zu jedem Reichskommissar ein Höherer SS- und Polizeiführer, zu jedem General-, Haupt- und Gebietskommissar ein SS- und Polizeiführer. Außerdem wurde durch einen Erlass vom Reichsführer SS am 21. Mai 1941 jedem Befehlshaber eines rückwärtigen Heeresgebietes ein Höherer SS- und Polizeiführer beigeordnet. Die Einsatzgruppen wurden vom zuständigen SS- und Polizeiführer geführt, verloren daher aber ihre ursprüngliche Kommandostruktur. Eine funktionelle Zuständigkeit war beispielsweise die Aufsicht über Ghettos in Polen. Dabei waren sie direkt an den Deportationen in Vernichtungslager (mit administrativer Unterstützung des Reichssicherheitshauptamtes) (RSHA) beteiligt. Eine weitere Funktion war das Kommando über Polizeibataillone und SD-Regimenter im Gefechtseinsatz. Hierbei wurde den SS- und Polizeiführern ein motorisiertes Polizeiregiment unterstellt. Der Höchste SS- und Polizeiführer des SS-Oberabschnittes Italien war ab 1942 gleichzeitig Sonderbeauftragter für polizeiliche Angelegenheiten bei der italienischen Regierung. Viele SS- und Polizeiführer verübten vor allem in Osteuropa und zum Ende des Krieges Kriegsverbrechen. Viele Täter sind nach Kriegsende untergetaucht oder begingen Suizid; nur wenige wurden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Eine alphabetische Liste der Amtsträger findet sich auf der Seite Liste der SS- und Polizeiführer. (de)
  • SS- und Polizeiführer (SSPF) war eine einflussreiche Funktion innerhalb der Schutzstaffel (SS) in der Zeit des Nationalsozialismus. Die SS- und Polizeiführer waren in Personalunion Polizei- und SS-Führer. SS- und Polizeiführer war sowohl die Funktionsbezeichnung als auch die unterste Dienststellung im Gefüge des Amtes. Der erste SS- und Polizeiführer wurde 1938 beim Oberabschnitt Führer bei der Allgemeinen SS ernannt. Zweckbestimmung war die Bildung von Hierarchien für jede SS- und Polizeieinheit, die nur dem Kommando des Reichsführers SS Heinrich Himmlers und Adolf Hitlers unterstanden. SSPF hatten einen Führungsstab mit Vertretern aller SS-Organisationen, z. B. Ordnungspolizei, Gestapo, Konzentrationslager, SS-Totenkopfverbände, Sicherheitsdienst und teilweise auch der Waffen-SS. Nach Kriegsbeginn etablierte sich folgende Hierarchie in den Dienststellungen: * SS- und Polizeiführer (SSPF) * Höhere SS- und Polizeiführer (HSSPF, HSS-PF, HSSuPF) * Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei (RF Heinrich Himmler) Das Amt des Höheren SS- und Polizeiführers wurde dabei bereits vor dem Beginn des Krieges am 13. November 1937 durch einen Erlass des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern ins Leben gerufen: „ [...] Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht ordne ich daher für den Mob-Fall die Einsetzung eines ‘Höheren SS- und Polizeiführers’ in jedem Wehrkreis an. Die ‘Höheren SS- und Polizeiführer’ werden durch den Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei bestimmt, der auch über ihre Beteiligung an den Mob-Vorarbeiten im Frieden Anordnungen trifft. [...]“ Die Ämter wurden, wie bereits oben erwähnt, durch Ernennung vergeben. Es gab meistens geographische Zuständigkeiten, die oft mit den SS-Oberabschnitten identisch waren. Durch den Führererlass „über die polizeiliche Sicherung der neu besetzten Ostgebiete“ vom 17. Juli 1941 wurde die polizeiliche Sicherung dem „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ (Himmler) übertragen. Zur Durchführung der polizeilichen Sicherung trat zu jedem Reichskommissar ein Höherer SS- und Polizeiführer, zu jedem General-, Haupt- und Gebietskommissar ein SS- und Polizeiführer. Außerdem wurde durch einen Erlass vom Reichsführer SS am 21. Mai 1941 jedem Befehlshaber eines rückwärtigen Heeresgebietes ein Höherer SS- und Polizeiführer beigeordnet. Die Einsatzgruppen wurden vom zuständigen SS- und Polizeiführer geführt, verloren daher aber ihre ursprüngliche Kommandostruktur. Eine funktionelle Zuständigkeit war beispielsweise die Aufsicht über Ghettos in Polen. Dabei waren sie direkt an den Deportationen in Vernichtungslager (mit administrativer Unterstützung des Reichssicherheitshauptamtes) (RSHA) beteiligt. Eine weitere Funktion war das Kommando über Polizeibataillone und SD-Regimenter im Gefechtseinsatz. Hierbei wurde den SS- und Polizeiführern ein motorisiertes Polizeiregiment unterstellt. Der Höchste SS- und Polizeiführer des SS-Oberabschnittes Italien war ab 1942 gleichzeitig Sonderbeauftragter für polizeiliche Angelegenheiten bei der italienischen Regierung. Viele SS- und Polizeiführer verübten vor allem in Osteuropa und zum Ende des Krieges Kriegsverbrechen. Viele Täter sind nach Kriegsende untergetaucht oder begingen Suizid; nur wenige wurden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Eine alphabetische Liste der Amtsträger findet sich auf der Seite Liste der SS- und Polizeiführer. (de)
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  • SS- und Polizeiführer (SSPF) war eine einflussreiche Funktion innerhalb der Schutzstaffel (SS) in der Zeit des Nationalsozialismus. Die SS- und Polizeiführer waren in Personalunion Polizei- und SS-Führer. SS- und Polizeiführer war sowohl die Funktionsbezeichnung als auch die unterste Dienststellung im Gefüge des Amtes. Der erste SS- und Polizeiführer wurde 1938 beim Oberabschnitt Führer bei der Allgemeinen SS ernannt. Zweckbestimmung war die Bildung von Hierarchien für jede SS- und Polizeieinheit, die nur dem Kommando des Reichsführers SS Heinrich Himmlers und Adolf Hitlers unterstanden. (de)
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