Der Diktator (lateinisch dictator) war ein mit weitgehenden Vollmachten ausgestattetes politisches Amt in der Zeit der Römischen Republik, das jedoch zeitlich befristet war. Es handelte sich um ein, allerdings außerordentliches, Magistratsamt (magistratus extraordinarius), wobei das bei den zyklischen Ämtern des cursus honorum übliche Prinzip der Kollegialität nicht galt: Es gab jeweils nur einen Diktator. Dieser war auch den übrigen Magistratsbeamten übergeordnet und konnte selbst nicht für Taten während seiner Amtszeit belangt werden.

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  • Der Diktator (lateinisch dictator) war ein mit weitgehenden Vollmachten ausgestattetes politisches Amt in der Zeit der Römischen Republik, das jedoch zeitlich befristet war. Es handelte sich um ein, allerdings außerordentliches, Magistratsamt (magistratus extraordinarius), wobei das bei den zyklischen Ämtern des cursus honorum übliche Prinzip der Kollegialität nicht galt: Es gab jeweils nur einen Diktator. Dieser war auch den übrigen Magistratsbeamten übergeordnet und konnte selbst nicht für Taten während seiner Amtszeit belangt werden. (de)
  • Der Diktator (lateinisch dictator) war ein mit weitgehenden Vollmachten ausgestattetes politisches Amt in der Zeit der Römischen Republik, das jedoch zeitlich befristet war. Es handelte sich um ein, allerdings außerordentliches, Magistratsamt (magistratus extraordinarius), wobei das bei den zyklischen Ämtern des cursus honorum übliche Prinzip der Kollegialität nicht galt: Es gab jeweils nur einen Diktator. Dieser war auch den übrigen Magistratsbeamten übergeordnet und konnte selbst nicht für Taten während seiner Amtszeit belangt werden. (de)
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  • Der Diktator (lateinisch dictator) war ein mit weitgehenden Vollmachten ausgestattetes politisches Amt in der Zeit der Römischen Republik, das jedoch zeitlich befristet war. Es handelte sich um ein, allerdings außerordentliches, Magistratsamt (magistratus extraordinarius), wobei das bei den zyklischen Ämtern des cursus honorum übliche Prinzip der Kollegialität nicht galt: Es gab jeweils nur einen Diktator. Dieser war auch den übrigen Magistratsbeamten übergeordnet und konnte selbst nicht für Taten während seiner Amtszeit belangt werden. (de)
  • Der Diktator (lateinisch dictator) war ein mit weitgehenden Vollmachten ausgestattetes politisches Amt in der Zeit der Römischen Republik, das jedoch zeitlich befristet war. Es handelte sich um ein, allerdings außerordentliches, Magistratsamt (magistratus extraordinarius), wobei das bei den zyklischen Ämtern des cursus honorum übliche Prinzip der Kollegialität nicht galt: Es gab jeweils nur einen Diktator. Dieser war auch den übrigen Magistratsbeamten übergeordnet und konnte selbst nicht für Taten während seiner Amtszeit belangt werden. (de)
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  • Römischer Diktator (de)
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