Räuberische Erpressung ist ein teilweise aus Tatbestandsmerkmalen des Raubes und der Erpressung zusammengesetzter Straftatbestand, der in § 255 des Strafgesetzbuches definiert ist: Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen. Die räuberische Erpressung ist ein Qualifikationstatbestand zur Erpressung und ist ein Verbrechen i.S.v. § 12 Abs. 1 StGB.

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  • Räuberische Erpressung ist ein teilweise aus Tatbestandsmerkmalen des Raubes und der Erpressung zusammengesetzter Straftatbestand, der in § 255 des Strafgesetzbuches definiert ist: Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen. Die räuberische Erpressung ist ein Qualifikationstatbestand zur Erpressung und ist ein Verbrechen i.S.v. § 12 Abs. 1 StGB. (de)
  • Räuberische Erpressung ist ein teilweise aus Tatbestandsmerkmalen des Raubes und der Erpressung zusammengesetzter Straftatbestand, der in § 255 des Strafgesetzbuches definiert ist: Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen. Die räuberische Erpressung ist ein Qualifikationstatbestand zur Erpressung und ist ein Verbrechen i.S.v. § 12 Abs. 1 StGB. (de)
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  • Räuberische Erpressung ist ein teilweise aus Tatbestandsmerkmalen des Raubes und der Erpressung zusammengesetzter Straftatbestand, der in § 255 des Strafgesetzbuches definiert ist: Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen. Die räuberische Erpressung ist ein Qualifikationstatbestand zur Erpressung und ist ein Verbrechen i.S.v. § 12 Abs. 1 StGB. (de)
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  • Räuberische Erpressung (de)
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