Rundfunkgebührenbeauftragte waren Selbständige, die haupt- oder nebenberuflich als Subunternehmer der deutschen Landesrundfunkanstalten arbeiteten. Sie wurden im Volksmund auch GEZ-Kontrolleure oder GEZ-Fahnder genannt. Entgegen verbreiteten Irrtümern waren sie weder Beamte noch mit hoheitlichen Rechten ausgestattet. Sie standen auch in keiner Vertragsbeziehung mit der zentralen Gebührenverwaltung GEZ, obwohl von ihnen teilweise neben den ordnungsgemäßen Ausweisen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auch „GEZ-Ausweise“ mitgeführt wurden. Rundfunkgebührenbeauftragte hatten den Auftrag, in einem ihnen zugewiesenen Gebiet die Einhaltung der Gebührenpflicht gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu kontrollieren. Diese auch durchzusetzen, gehörte nicht zu ihren Befugnissen, obwohl oft berich

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  • Rundfunkgebührenbeauftragte waren Selbständige, die haupt- oder nebenberuflich als Subunternehmer der deutschen Landesrundfunkanstalten arbeiteten. Sie wurden im Volksmund auch GEZ-Kontrolleure oder GEZ-Fahnder genannt. Entgegen verbreiteten Irrtümern waren sie weder Beamte noch mit hoheitlichen Rechten ausgestattet. Sie standen auch in keiner Vertragsbeziehung mit der zentralen Gebührenverwaltung GEZ, obwohl von ihnen teilweise neben den ordnungsgemäßen Ausweisen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auch „GEZ-Ausweise“ mitgeführt wurden. Rundfunkgebührenbeauftragte hatten den Auftrag, in einem ihnen zugewiesenen Gebiet die Einhaltung der Gebührenpflicht gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu kontrollieren. Diese auch durchzusetzen, gehörte nicht zu ihren Befugnissen, obwohl oft berichtet wird, dass dieser Anschein von Rundfunkgebührenbeauftragten erweckt oder nicht vermieden wurde. (de)
  • Rundfunkgebührenbeauftragte waren Selbständige, die haupt- oder nebenberuflich als Subunternehmer der deutschen Landesrundfunkanstalten arbeiteten. Sie wurden im Volksmund auch GEZ-Kontrolleure oder GEZ-Fahnder genannt. Entgegen verbreiteten Irrtümern waren sie weder Beamte noch mit hoheitlichen Rechten ausgestattet. Sie standen auch in keiner Vertragsbeziehung mit der zentralen Gebührenverwaltung GEZ, obwohl von ihnen teilweise neben den ordnungsgemäßen Ausweisen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auch „GEZ-Ausweise“ mitgeführt wurden. Rundfunkgebührenbeauftragte hatten den Auftrag, in einem ihnen zugewiesenen Gebiet die Einhaltung der Gebührenpflicht gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu kontrollieren. Diese auch durchzusetzen, gehörte nicht zu ihren Befugnissen, obwohl oft berichtet wird, dass dieser Anschein von Rundfunkgebührenbeauftragten erweckt oder nicht vermieden wurde. (de)
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  • Rundfunkgebührenbeauftragte waren Selbständige, die haupt- oder nebenberuflich als Subunternehmer der deutschen Landesrundfunkanstalten arbeiteten. Sie wurden im Volksmund auch GEZ-Kontrolleure oder GEZ-Fahnder genannt. Entgegen verbreiteten Irrtümern waren sie weder Beamte noch mit hoheitlichen Rechten ausgestattet. Sie standen auch in keiner Vertragsbeziehung mit der zentralen Gebührenverwaltung GEZ, obwohl von ihnen teilweise neben den ordnungsgemäßen Ausweisen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auch „GEZ-Ausweise“ mitgeführt wurden. Rundfunkgebührenbeauftragte hatten den Auftrag, in einem ihnen zugewiesenen Gebiet die Einhaltung der Gebührenpflicht gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu kontrollieren. Diese auch durchzusetzen, gehörte nicht zu ihren Befugnissen, obwohl oft berich (de)
  • Rundfunkgebührenbeauftragte waren Selbständige, die haupt- oder nebenberuflich als Subunternehmer der deutschen Landesrundfunkanstalten arbeiteten. Sie wurden im Volksmund auch GEZ-Kontrolleure oder GEZ-Fahnder genannt. Entgegen verbreiteten Irrtümern waren sie weder Beamte noch mit hoheitlichen Rechten ausgestattet. Sie standen auch in keiner Vertragsbeziehung mit der zentralen Gebührenverwaltung GEZ, obwohl von ihnen teilweise neben den ordnungsgemäßen Ausweisen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auch „GEZ-Ausweise“ mitgeführt wurden. Rundfunkgebührenbeauftragte hatten den Auftrag, in einem ihnen zugewiesenen Gebiet die Einhaltung der Gebührenpflicht gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu kontrollieren. Diese auch durchzusetzen, gehörte nicht zu ihren Befugnissen, obwohl oft berich (de)
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  • Rundfunkgebührenbeauftragter (de)
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