Der Rundfunkbeitrag ist das gegenwärtige deutsche Gebührenmodell zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten öffentlichen Auftrag zur Grundversorgung durch die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ein Teil der Gebühren wird u. a. zur Finanzierung des Verwaltungsapparates der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (den Landesmedienanstalten) verwendet. Die Einziehung des Rundfunkbeitrags erfolgt durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ). Die Kosten für die GEZ beliefen sich im Jahre 2008 auf 2,26 % des Beitragsaufkommens. Der Rundfunkbeitrag wird oft auch umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bezeichnet, wogegen sich die GEZ verwahrte.

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  • Der Rundfunkbeitrag ist das gegenwärtige deutsche Gebührenmodell zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten öffentlichen Auftrag zur Grundversorgung durch die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ein Teil der Gebühren wird u. a. zur Finanzierung des Verwaltungsapparates der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (den Landesmedienanstalten) verwendet. Die Einziehung des Rundfunkbeitrags erfolgt durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ). Die Kosten für die GEZ beliefen sich im Jahre 2008 auf 2,26 % des Beitragsaufkommens. Der Rundfunkbeitrag wird oft auch umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bezeichnet, wogegen sich die GEZ verwahrte. Mit dem Gebührenaufkommen von jährlich 8,324 Milliarden Euro werden unter anderem 22 Fernseh-, 67 Radiosender und eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern finanziert. Die Deutsche Welle wird hingegen nicht durch Gebühren, sondern direkt aus Steuergeldern finanziert. Die Gebührenpflicht ergibt sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Die Bestimmung der Höhe der Gebühren und deren Verteilung sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt. Zunächst ermittelt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) diejenige Summe, welche die Anstalten für Bestandsschutz und Fortentwicklung benötigen, die laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden soll. Die Ministerpräsidentenkonferenz entscheidet dann auf dieser Grundlage über die Höhe der Gebühr. Bevor eine Veränderung der Rundfunkgebühr in Kraft treten kann, müssen erst alle Landesparlamente zustimmen. (de)
  • Der Rundfunkbeitrag ist das gegenwärtige deutsche Gebührenmodell zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten öffentlichen Auftrag zur Grundversorgung durch die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ein Teil der Gebühren wird u. a. zur Finanzierung des Verwaltungsapparates der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (den Landesmedienanstalten) verwendet. Die Einziehung des Rundfunkbeitrags erfolgt durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ). Die Kosten für die GEZ beliefen sich im Jahre 2008 auf 2,26 % des Beitragsaufkommens. Der Rundfunkbeitrag wird oft auch umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bezeichnet, wogegen sich die GEZ verwahrte. Mit dem Gebührenaufkommen von jährlich 8,324 Milliarden Euro werden unter anderem 22 Fernseh-, 67 Radiosender und eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern finanziert. Die Deutsche Welle wird hingegen nicht durch Gebühren, sondern direkt aus Steuergeldern finanziert. Die Gebührenpflicht ergibt sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Die Bestimmung der Höhe der Gebühren und deren Verteilung sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt. Zunächst ermittelt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) diejenige Summe, welche die Anstalten für Bestandsschutz und Fortentwicklung benötigen, die laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden soll. Die Ministerpräsidentenkonferenz entscheidet dann auf dieser Grundlage über die Höhe der Gebühr. Bevor eine Veränderung der Rundfunkgebühr in Kraft treten kann, müssen erst alle Landesparlamente zustimmen. (de)
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  • Der Rundfunkbeitrag ist das gegenwärtige deutsche Gebührenmodell zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten öffentlichen Auftrag zur Grundversorgung durch die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ein Teil der Gebühren wird u. a. zur Finanzierung des Verwaltungsapparates der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (den Landesmedienanstalten) verwendet. Die Einziehung des Rundfunkbeitrags erfolgt durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ). Die Kosten für die GEZ beliefen sich im Jahre 2008 auf 2,26 % des Beitragsaufkommens. Der Rundfunkbeitrag wird oft auch umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bezeichnet, wogegen sich die GEZ verwahrte. (de)
  • Der Rundfunkbeitrag ist das gegenwärtige deutsche Gebührenmodell zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten öffentlichen Auftrag zur Grundversorgung durch die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ein Teil der Gebühren wird u. a. zur Finanzierung des Verwaltungsapparates der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (den Landesmedienanstalten) verwendet. Die Einziehung des Rundfunkbeitrags erfolgt durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ). Die Kosten für die GEZ beliefen sich im Jahre 2008 auf 2,26 % des Beitragsaufkommens. Der Rundfunkbeitrag wird oft auch umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bezeichnet, wogegen sich die GEZ verwahrte. (de)
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  • Rundfunkbeitrag (de)
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