Ritter (mittelhochdeutsch: rîtære, rîter, riter, ritter, mittellat. miles, neulat. eques auratus, franz. chevalier, engl. knight, ital. cavaliere, span. caballero, poln. rycerz, slaw. vitez, vityaz, ungar. vitéz) ist ursprünglich die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters. Einen ebenfalls gesellschaftlich herausgehobenen Reiterstand außerhalb des hier behandelten mittelalterlichen Rittertums stellten bereits die römischen „Equites“ dar. Das Ideal der Ritterlichkeit und die Ritterorden haben bis heute kulturelle und soziale Bedeutung.

Property Value
dbo:abstract
  • Ritter (mittelhochdeutsch: rîtære, rîter, riter, ritter, mittellat. miles, neulat. eques auratus, franz. chevalier, engl. knight, ital. cavaliere, span. caballero, poln. rycerz, slaw. vitez, vityaz, ungar. vitéz) ist ursprünglich die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters. Einen ebenfalls gesellschaftlich herausgehobenen Reiterstand außerhalb des hier behandelten mittelalterlichen Rittertums stellten bereits die römischen „Equites“ dar. Ab dem 11. Jahrhundert etablierten sich neben adligen („edelfreien“) Grundherren auch unfreie Hofbeamte (Ministerialen) als Ritter. Sie gingen im 13. und 14. Jahrhundert im niederen Adel auf und wurden zum Kern des Ritterstandes. Im Hochmittelalter schufen sich daneben auch die ministerialen Geschlechter selbst oder sogar Klöster eigene Gefolgschaften, die sich als Ritter bezeichneten. Die meisten dieser Untervasallen (sogenannte niedere Ministerialen) konnten sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf Dauer im Adelsstand etablieren. Zahlreiche Burgställe im Umkreis von Burgen oder Ruinen zeugen bis heute von ihrer einstmaligen Existenz. Im späteren Mittelalter war die Ritterbürtigkeit, also die Abstammung von adligen, ritterlichen Vorfahren meist die Voraussetzung für eine Aufnahme in den Ritterstand. In einem feierlichen Akt, ursprünglich der „Schwertleite“, später dem „Ritterschlag“, wurde man vom Herrscher oder einem anderen Adligen zum Ritter erhoben, vorausgesetzt, man brachte die erforderlichen Merkmale und Qualitäten mit. Ab dem 13. Jahrhundert bildeten Ritter einen erblichen Stand. Bis zum Ende des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation konnte die Anerkennung als Ritter – aufgrund bestandener Ahnenprobe – durch Aufschwörung und Eintrag (Immatrikulation) in entsprechende Adelsregister entscheidend dafür sein, ob ein Recht auf Sitz und Stimme im Landtag oder in einem Domkapitel bestand. Um die Anerkennung gab es erbittert ausgefochtene Rechtsstreitigkeiten wie den „Erbmännerprozess“. In Monarchien konnten souveräne Herrscher eine „Nobilitierung“ vornehmen, im österreichischen Adel war hier auch der Titel Ritter möglich. Dieses Privileg wurde dort 1919 durch die österreichische Republik abgeschafft. Das Ideal der Ritterlichkeit und die Ritterorden haben bis heute kulturelle und soziale Bedeutung. (de)
  • Ritter (mittelhochdeutsch: rîtære, rîter, riter, ritter, mittellat. miles, neulat. eques auratus, franz. chevalier, engl. knight, ital. cavaliere, span. caballero, poln. rycerz, slaw. vitez, vityaz, ungar. vitéz) ist ursprünglich die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters. Einen ebenfalls gesellschaftlich herausgehobenen Reiterstand außerhalb des hier behandelten mittelalterlichen Rittertums stellten bereits die römischen „Equites“ dar. Ab dem 11. Jahrhundert etablierten sich neben adligen („edelfreien“) Grundherren auch unfreie Hofbeamte (Ministerialen) als Ritter. Sie gingen im 13. und 14. Jahrhundert im niederen Adel auf und wurden zum Kern des Ritterstandes. Im Hochmittelalter schufen sich daneben auch die ministerialen Geschlechter selbst oder sogar Klöster eigene Gefolgschaften, die sich als Ritter bezeichneten. Die meisten dieser Untervasallen (sogenannte niedere Ministerialen) konnten sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf Dauer im Adelsstand etablieren. Zahlreiche Burgställe im Umkreis von Burgen oder Ruinen zeugen bis heute von ihrer einstmaligen Existenz. Im späteren Mittelalter war die Ritterbürtigkeit, also die Abstammung von adligen, ritterlichen Vorfahren meist die Voraussetzung für eine Aufnahme in den Ritterstand. In einem feierlichen Akt, ursprünglich der „Schwertleite“, später dem „Ritterschlag“, wurde man vom Herrscher oder einem anderen Adligen zum Ritter erhoben, vorausgesetzt, man brachte die erforderlichen Merkmale und Qualitäten mit. Ab dem 13. Jahrhundert bildeten Ritter einen erblichen Stand. Bis zum Ende des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation konnte die Anerkennung als Ritter – aufgrund bestandener Ahnenprobe – durch Aufschwörung und Eintrag (Immatrikulation) in entsprechende Adelsregister entscheidend dafür sein, ob ein Recht auf Sitz und Stimme im Landtag oder in einem Domkapitel bestand. Um die Anerkennung gab es erbittert ausgefochtene Rechtsstreitigkeiten wie den „Erbmännerprozess“. In Monarchien konnten souveräne Herrscher eine „Nobilitierung“ vornehmen, im österreichischen Adel war hier auch der Titel Ritter möglich. Dieses Privileg wurde dort 1919 durch die österreichische Republik abgeschafft. Das Ideal der Ritterlichkeit und die Ritterorden haben bis heute kulturelle und soziale Bedeutung. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4050152-8
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 32849 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158526235 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Ritter (mittelhochdeutsch: rîtære, rîter, riter, ritter, mittellat. miles, neulat. eques auratus, franz. chevalier, engl. knight, ital. cavaliere, span. caballero, poln. rycerz, slaw. vitez, vityaz, ungar. vitéz) ist ursprünglich die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters. Einen ebenfalls gesellschaftlich herausgehobenen Reiterstand außerhalb des hier behandelten mittelalterlichen Rittertums stellten bereits die römischen „Equites“ dar. Das Ideal der Ritterlichkeit und die Ritterorden haben bis heute kulturelle und soziale Bedeutung. (de)
  • Ritter (mittelhochdeutsch: rîtære, rîter, riter, ritter, mittellat. miles, neulat. eques auratus, franz. chevalier, engl. knight, ital. cavaliere, span. caballero, poln. rycerz, slaw. vitez, vityaz, ungar. vitéz) ist ursprünglich die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters. Einen ebenfalls gesellschaftlich herausgehobenen Reiterstand außerhalb des hier behandelten mittelalterlichen Rittertums stellten bereits die römischen „Equites“ dar. Das Ideal der Ritterlichkeit und die Ritterorden haben bis heute kulturelle und soziale Bedeutung. (de)
rdfs:label
  • Ritter (de)
  • Ritter (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:commander of
is dbo:tenant of
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of