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- Die Richtlinie 92/85/EWG legt einheitliche Mindeststandards für den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Sicherheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen fest. Sie betrifft ferner den Mutterschaftsurlaub und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Richtlinie ist die zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG. (de)
- Die Richtlinie 92/85/EWG legt einheitliche Mindeststandards für den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Sicherheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen fest. Sie betrifft ferner den Mutterschaftsurlaub und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Richtlinie ist die zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG. (de)
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prop-de:rechtsmaterie
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prop-de:titel
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- Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz
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prop-de:umgesetztdurch
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- in Deutschland:
- Mutterschutzgesetz , Mutterschutzrichtlinienverordnung
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prop-de:umzusetzen
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prop-de:veröffentlichung
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- ABl. EG Nr. L 348 vom 28. November 1992, S. 1–8
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- Die Richtlinie 92/85/EWG legt einheitliche Mindeststandards für den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Sicherheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen fest. Sie betrifft ferner den Mutterschaftsurlaub und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Richtlinie ist die zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG. (de)
- Die Richtlinie 92/85/EWG legt einheitliche Mindeststandards für den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Sicherheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen fest. Sie betrifft ferner den Mutterschaftsurlaub und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Richtlinie ist die zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG. (de)
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- Richtlinie 92/85/EWG (Mutterschutzrichtlinie) (de)
- Richtlinie 92/85/EWG (Mutterschutzrichtlinie) (de)
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