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- Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive, kurz IED genannt, ist eine EU-Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Sie basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2007 und wurde vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament im Jahr 2010 verabschiedet. Die Richtlinie vereint sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen und entwickelt diese teilweise weiter. Neu sind insbesondere
* verschärfte Grenzwerte für Kraftwerke und andere "Großfeuerungsanlagen"
* die Verbindlichkeit der "BVT-Schlussfolgerungen" der europäischen Merkblättern zu besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) bei der Industrieanlagengenehmigung
* die Einführung eines "Ausgangszustandsberichtes" über Boden und Grundwasser sowie
* die Verpflichtung zur systematischen und regelmäßigen Überwachung der Industrieanlagen sowie die Pflicht zur Veröffentlichung der Überwachungsberichte. (de)
- Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive, kurz IED genannt, ist eine EU-Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Sie basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2007 und wurde vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament im Jahr 2010 verabschiedet. Die Richtlinie vereint sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen und entwickelt diese teilweise weiter. Neu sind insbesondere
* verschärfte Grenzwerte für Kraftwerke und andere "Großfeuerungsanlagen"
* die Verbindlichkeit der "BVT-Schlussfolgerungen" der europäischen Merkblättern zu besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) bei der Industrieanlagengenehmigung
* die Einführung eines "Ausgangszustandsberichtes" über Boden und Grundwasser sowie
* die Verpflichtung zur systematischen und regelmäßigen Überwachung der Industrieanlagen sowie die Pflicht zur Veröffentlichung der Überwachungsberichte. (de)
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prop-de:kurztitel
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- Industrieemissionsrichtlinie, Industrieemissionen-Richtlinie, IED
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prop-de:text
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- Bundesregierung beschließt zweite Verordnung zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie
- Merkblätter zu besten verfügbaren Techniken
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- Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2010 über Industrieemissionen
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prop-de:umgesetztdurch
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- 2 (xsd:integer)
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- 4 (xsd:integer)
- 5 (xsd:integer)
- 6 (xsd:integer)
- In Österreich Novellierung von:
- In Deutschland :
1) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
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prop-de:umzusetzen
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- 20130310035753 (xsd:double)
- 20130717112327 (xsd:double)
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- Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive, kurz IED genannt, ist eine EU-Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Sie basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2007 und wurde vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament im Jahr 2010 verabschiedet. Die Richtlinie vereint sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen und entwickelt diese teilweise weiter. Neu sind insbesondere (de)
- Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive, kurz IED genannt, ist eine EU-Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Sie basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2007 und wurde vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament im Jahr 2010 verabschiedet. Die Richtlinie vereint sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen und entwickelt diese teilweise weiter. Neu sind insbesondere (de)
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- Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (de)
- Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (de)
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