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- Die Endenergieeinsparungen sind in allen Verbrauchssektoren zu erzielen und sollen durch Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen auf der Nachfrageseite erreicht werden. Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten die Wahl zwischen verschiedenen Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung des Energiedienstleistungsmarkts. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie wurde inzwischen durch die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012 abgelöst, wobei allerdings wesentliche Elemente in die neue Richtlinie übernommen wurden. (de)
- Die Endenergieeinsparungen sind in allen Verbrauchssektoren zu erzielen und sollen durch Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen auf der Nachfrageseite erreicht werden. Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten die Wahl zwischen verschiedenen Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung des Energiedienstleistungsmarkts. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie wurde inzwischen durch die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012 abgelöst, wobei allerdings wesentliche Elemente in die neue Richtlinie übernommen wurden. (de)
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prop-de:kurztitel
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prop-de:letzteänderung
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- Verordnung Nr. 1137/2008, Amtsblatt Nr. L 311 vom 21. November 2008 S. 1-54
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prop-de:rechtsnatur
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prop-de:titel
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- Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates
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prop-de:umgesetztdurch
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- Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010
Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz vom 19. Februar 2011
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prop-de:umzusetzen
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- 2008-05-17 (xsd:date)
- mit Ausnahme der Bestimmungen von Artikel 14 Absätze 1, 2 und 4, deren Umsetzung spätestens am 17. Mai 2006
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prop-de:verabschiedung
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- Die Endenergieeinsparungen sind in allen Verbrauchssektoren zu erzielen und sollen durch Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen auf der Nachfrageseite erreicht werden. Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten die Wahl zwischen verschiedenen Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung des Energiedienstleistungsmarkts. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 in nationales Recht umgesetzt. (de)
- Die Endenergieeinsparungen sind in allen Verbrauchssektoren zu erzielen und sollen durch Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen auf der Nachfrageseite erreicht werden. Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten die Wahl zwischen verschiedenen Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung des Energiedienstleistungsmarkts. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 in nationales Recht umgesetzt. (de)
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- Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (de)
- Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (de)
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