Mit der Rezeption des römischen Rechts ist die Beeinflussung der durch Gewohnheits- (consuetudo) und Partikularrecht zergliederten Rechtslandschaft im Heiligen Römischen Reich (HRR) durch das römisch-kanonische Recht gemeint. Diese geschah, gerade im Heiligen Römischen Reich, sehr intensiv und in mehreren Phasen. Selbst im 19. Jahrhundert, nach dem Untergang des Reiches, kam es durch die Pandektenwissenschaft zu einer weiteren „Rezeptionswelle“, die die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland maßgeblich beeinflusste. Wichtige Wegbegleiter der Rezeption sind vor allem eine Verwissenschaftlichung des Rechtswesens sowie die Bestrebung, Rechtssätze und Thesen niederzuschreiben.

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  • Mit der Rezeption des römischen Rechts ist die Beeinflussung der durch Gewohnheits- (consuetudo) und Partikularrecht zergliederten Rechtslandschaft im Heiligen Römischen Reich (HRR) durch das römisch-kanonische Recht gemeint. Diese geschah, gerade im Heiligen Römischen Reich, sehr intensiv und in mehreren Phasen. Selbst im 19. Jahrhundert, nach dem Untergang des Reiches, kam es durch die Pandektenwissenschaft zu einer weiteren „Rezeptionswelle“, die die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland maßgeblich beeinflusste. Wichtige Wegbegleiter der Rezeption sind vor allem eine Verwissenschaftlichung des Rechtswesens sowie die Bestrebung, Rechtssätze und Thesen niederzuschreiben. (de)
  • Mit der Rezeption des römischen Rechts ist die Beeinflussung der durch Gewohnheits- (consuetudo) und Partikularrecht zergliederten Rechtslandschaft im Heiligen Römischen Reich (HRR) durch das römisch-kanonische Recht gemeint. Diese geschah, gerade im Heiligen Römischen Reich, sehr intensiv und in mehreren Phasen. Selbst im 19. Jahrhundert, nach dem Untergang des Reiches, kam es durch die Pandektenwissenschaft zu einer weiteren „Rezeptionswelle“, die die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland maßgeblich beeinflusste. Wichtige Wegbegleiter der Rezeption sind vor allem eine Verwissenschaftlichung des Rechtswesens sowie die Bestrebung, Rechtssätze und Thesen niederzuschreiben. (de)
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  • Mit der Rezeption des römischen Rechts ist die Beeinflussung der durch Gewohnheits- (consuetudo) und Partikularrecht zergliederten Rechtslandschaft im Heiligen Römischen Reich (HRR) durch das römisch-kanonische Recht gemeint. Diese geschah, gerade im Heiligen Römischen Reich, sehr intensiv und in mehreren Phasen. Selbst im 19. Jahrhundert, nach dem Untergang des Reiches, kam es durch die Pandektenwissenschaft zu einer weiteren „Rezeptionswelle“, die die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland maßgeblich beeinflusste. Wichtige Wegbegleiter der Rezeption sind vor allem eine Verwissenschaftlichung des Rechtswesens sowie die Bestrebung, Rechtssätze und Thesen niederzuschreiben. (de)
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  • Rezeption des römischen Rechts (de)
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