Ein Rezept (v. lat. recipere ‚nehmen‘, siehe auch Begriffsherkunft), auch Verschreibung, ist in der Medizin und Pharmazie die Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung werden erstattungsfähige Arzneimittel oder Heilbehandlungen auf Kassenrezepten verordnet. Die Apotheke oder die Behandlungseinrichtung rechnet die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab (siehe auch Rezeptabrechnung). Der Patient muss in der Regel einen gesetzlich festgelegten Anteil zuzahlen (Selbstbeteiligung). Für die Abrechnung mit den Krankenkassen sind spezielle Formulare zu verwenden (in Deutschland etwa das rosafarbene Muster 16 für Arzneiverordnungen; Muster 8, 8a 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen). Wer nicht über eine gesetzliche Krankenversic

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  • Ein Rezept (v. lat. recipere ‚nehmen‘, siehe auch Begriffsherkunft), auch Verschreibung, ist in der Medizin und Pharmazie die Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung werden erstattungsfähige Arzneimittel oder Heilbehandlungen auf Kassenrezepten verordnet. Die Apotheke oder die Behandlungseinrichtung rechnet die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab (siehe auch Rezeptabrechnung). Der Patient muss in der Regel einen gesetzlich festgelegten Anteil zuzahlen (Selbstbeteiligung). Für die Abrechnung mit den Krankenkassen sind spezielle Formulare zu verwenden (in Deutschland etwa das rosafarbene Muster 16 für Arzneiverordnungen; Muster 8, 8a 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen). Wer nicht über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert ist, erhält ein Privatrezept. Hierbei muss der Patient die Kosten für die Medikamente in der Apotheke oder die Heilmittel bzw. Heilbehandlungen selbst begleichen. Auch Kassenpatienten erhalten ein Privatrezept, wenn die Verordnung keine Kassenleistung ist. Das Privatrezept erfordert keine besondere Form. Zum Teil werden grüne oder blaue Vordrucke verwendet, die im Aufbau dem Muster 16 des GKV-Rezeptes ähneln. Anderes gilt bei auf Privatrezept verordneten Betäubungsmitteln. Diese sind an die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung auf einem BTM-Rezept gebunden. (de)
  • Ein Rezept (v. lat. recipere ‚nehmen‘, siehe auch Begriffsherkunft), auch Verschreibung, ist in der Medizin und Pharmazie die Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung werden erstattungsfähige Arzneimittel oder Heilbehandlungen auf Kassenrezepten verordnet. Die Apotheke oder die Behandlungseinrichtung rechnet die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab (siehe auch Rezeptabrechnung). Der Patient muss in der Regel einen gesetzlich festgelegten Anteil zuzahlen (Selbstbeteiligung). Für die Abrechnung mit den Krankenkassen sind spezielle Formulare zu verwenden (in Deutschland etwa das rosafarbene Muster 16 für Arzneiverordnungen; Muster 8, 8a 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen). Wer nicht über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert ist, erhält ein Privatrezept. Hierbei muss der Patient die Kosten für die Medikamente in der Apotheke oder die Heilmittel bzw. Heilbehandlungen selbst begleichen. Auch Kassenpatienten erhalten ein Privatrezept, wenn die Verordnung keine Kassenleistung ist. Das Privatrezept erfordert keine besondere Form. Zum Teil werden grüne oder blaue Vordrucke verwendet, die im Aufbau dem Muster 16 des GKV-Rezeptes ähneln. Anderes gilt bei auf Privatrezept verordneten Betäubungsmitteln. Diese sind an die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung auf einem BTM-Rezept gebunden. (de)
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  • Ein Rezept (v. lat. recipere ‚nehmen‘, siehe auch Begriffsherkunft), auch Verschreibung, ist in der Medizin und Pharmazie die Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung werden erstattungsfähige Arzneimittel oder Heilbehandlungen auf Kassenrezepten verordnet. Die Apotheke oder die Behandlungseinrichtung rechnet die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab (siehe auch Rezeptabrechnung). Der Patient muss in der Regel einen gesetzlich festgelegten Anteil zuzahlen (Selbstbeteiligung). Für die Abrechnung mit den Krankenkassen sind spezielle Formulare zu verwenden (in Deutschland etwa das rosafarbene Muster 16 für Arzneiverordnungen; Muster 8, 8a 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen). Wer nicht über eine gesetzliche Krankenversic (de)
  • Ein Rezept (v. lat. recipere ‚nehmen‘, siehe auch Begriffsherkunft), auch Verschreibung, ist in der Medizin und Pharmazie die Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung werden erstattungsfähige Arzneimittel oder Heilbehandlungen auf Kassenrezepten verordnet. Die Apotheke oder die Behandlungseinrichtung rechnet die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab (siehe auch Rezeptabrechnung). Der Patient muss in der Regel einen gesetzlich festgelegten Anteil zuzahlen (Selbstbeteiligung). Für die Abrechnung mit den Krankenkassen sind spezielle Formulare zu verwenden (in Deutschland etwa das rosafarbene Muster 16 für Arzneiverordnungen; Muster 8, 8a 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen). Wer nicht über eine gesetzliche Krankenversic (de)
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  • Rezept (Medizin) (de)
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