Die Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrats (UNSCR 1566) vom 8. Oktober 2004 bildet die völkerrechtliche Grundlage für verschiedene Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung. Der UN-Sicherheitsrat verurteilt darin den Terrorismus und fordert die Weltstaatengemeinschaft auf "im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht uneingeschränkt zusammenzuarbeiten". Seine Bedeutung besteht unter anderem in seiner völkerrechtsverbindlichen Definition des Terrorismus, die weit über den konkreten Anlass des Al-Qaida-Terrorismus hinausreicht:

Property Value
dbo:abstract
  • Die Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrats (UNSCR 1566) vom 8. Oktober 2004 bildet die völkerrechtliche Grundlage für verschiedene Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung. Der UN-Sicherheitsrat verurteilt darin den Terrorismus und fordert die Weltstaatengemeinschaft auf "im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht uneingeschränkt zusammenzuarbeiten". Seine Bedeutung besteht unter anderem in seiner völkerrechtsverbindlichen Definition des Terrorismus, die weit über den konkreten Anlass des Al-Qaida-Terrorismus hinausreicht: Der UN-Sicherheitsrat "erinnert daran, dass Straftaten, namentlich auch gegen Zivilpersonen, die mit der Absicht begangen werden, den Tod oder schwere Körperverletzungen zu verursachen,oder Geiselnahmen, die mit dem Ziel begangen werden, die ganze Bevölkerung, eine Gruppevon Personen oder einzelne Personen in Angst und Schrecken zu versetzen, eine Bevölkerungeinzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einemTun oder Unterlassen zu nötigen, welche Straftaten im Sinne und entsprechend denBegriffsbestimmungen der internationalen Übereinkommen und Protokolle betreffend denTerrorismus darstellen, unter keinen Umständen gerechtfertigt werden können, indem politische,philosophische, weltanschauliche, rassische, ethnische, religiöse oder sonstige Erwägungenähnlicher Art angeführt werden, und fordert alle Staaten auf, solche Straftaten zuverhindern und, wenn sie nicht verhindert werden können, sicherzustellen, dass für solcheStraftaten Strafen verhängt werden, die der Schwere der Tat entsprechen". (de)
  • Die Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrats (UNSCR 1566) vom 8. Oktober 2004 bildet die völkerrechtliche Grundlage für verschiedene Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung. Der UN-Sicherheitsrat verurteilt darin den Terrorismus und fordert die Weltstaatengemeinschaft auf "im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht uneingeschränkt zusammenzuarbeiten". Seine Bedeutung besteht unter anderem in seiner völkerrechtsverbindlichen Definition des Terrorismus, die weit über den konkreten Anlass des Al-Qaida-Terrorismus hinausreicht: Der UN-Sicherheitsrat "erinnert daran, dass Straftaten, namentlich auch gegen Zivilpersonen, die mit der Absicht begangen werden, den Tod oder schwere Körperverletzungen zu verursachen,oder Geiselnahmen, die mit dem Ziel begangen werden, die ganze Bevölkerung, eine Gruppevon Personen oder einzelne Personen in Angst und Schrecken zu versetzen, eine Bevölkerungeinzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einemTun oder Unterlassen zu nötigen, welche Straftaten im Sinne und entsprechend denBegriffsbestimmungen der internationalen Übereinkommen und Protokolle betreffend denTerrorismus darstellen, unter keinen Umständen gerechtfertigt werden können, indem politische,philosophische, weltanschauliche, rassische, ethnische, religiöse oder sonstige Erwägungenähnlicher Art angeführt werden, und fordert alle Staaten auf, solche Straftaten zuverhindern und, wenn sie nicht verhindert werden können, sicherzustellen, dass für solcheStraftaten Strafen verhängt werden, die der Schwere der Tat entsprechen". (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 5433685 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 143128028 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrats (UNSCR 1566) vom 8. Oktober 2004 bildet die völkerrechtliche Grundlage für verschiedene Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung. Der UN-Sicherheitsrat verurteilt darin den Terrorismus und fordert die Weltstaatengemeinschaft auf "im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht uneingeschränkt zusammenzuarbeiten". Seine Bedeutung besteht unter anderem in seiner völkerrechtsverbindlichen Definition des Terrorismus, die weit über den konkreten Anlass des Al-Qaida-Terrorismus hinausreicht: (de)
  • Die Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrats (UNSCR 1566) vom 8. Oktober 2004 bildet die völkerrechtliche Grundlage für verschiedene Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung. Der UN-Sicherheitsrat verurteilt darin den Terrorismus und fordert die Weltstaatengemeinschaft auf "im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht uneingeschränkt zusammenzuarbeiten". Seine Bedeutung besteht unter anderem in seiner völkerrechtsverbindlichen Definition des Terrorismus, die weit über den konkreten Anlass des Al-Qaida-Terrorismus hinausreicht: (de)
rdfs:label
  • Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates (de)
  • Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of