Als Residenzmodell (von lateinisch: residere = sich niederlassen, wohnen) wird im Umgangsrecht die in Deutschland überwiegend praktizierte Regelung bezeichnet, gemäß der gemeinsame Kinder nach einer Trennung/Scheidung nur von einem Elternteil – im Allgemeinen der Mutter – betreut werden. Diese Kinder haben auch nach Trennung der Eltern nur einen "gewöhnlichen Aufenthaltsort" und "Lebensmittelpunkt".

Property Value
dbo:abstract
  • Als Residenzmodell (von lateinisch: residere = sich niederlassen, wohnen) wird im Umgangsrecht die in Deutschland überwiegend praktizierte Regelung bezeichnet, gemäß der gemeinsame Kinder nach einer Trennung/Scheidung nur von einem Elternteil – im Allgemeinen der Mutter – betreut werden. Diese Kinder haben auch nach Trennung der Eltern nur einen "gewöhnlichen Aufenthaltsort" und "Lebensmittelpunkt". Derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind nicht für gewöhnlich aufhält, hat, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen (z.B. Missbrauch, Misshandlung), ein Umgangsrecht bzw. eine Umgangspflicht. Außergerichtliche Elternvereinbarungen oder Gerichtsurteile in Umgangsverfahren verfügen in der Regel einen Umgang an jedem zweiten Wochenende, der dann meist von Freitagmittag nach Schule/Kindergarten bis Sonntag 18.00 Uhr dauert; mitunter werden auch nur Besuche ab Samstagmittag zugestanden. Des Weiteren wird oft verfügt, dass das Kind mit dem umgangsberechtigten Elternteil in den Ferien einen längeren Zeitraum gemeinsam verbringen darf. Gegner des Residenzmodells, die ein Paritätsmodell befürworten, wenden ein, solche Kontakte seien zu gering, um dem im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit enthaltenen Postulat, das Sorgerecht auch nach einer Trennung weiterhin gemeinsam auszuüben, gerecht zu werden. Weiter kritisieren sie, beim Residenzmodell würde ein Elternteil quasi die alleinige Macht erhalten und sprechen deshalb auch von einem Dominanzmodell (von lateinisch: dominare = Herr sein, herrschen). (de)
  • Als Residenzmodell (von lateinisch: residere = sich niederlassen, wohnen) wird im Umgangsrecht die in Deutschland überwiegend praktizierte Regelung bezeichnet, gemäß der gemeinsame Kinder nach einer Trennung/Scheidung nur von einem Elternteil – im Allgemeinen der Mutter – betreut werden. Diese Kinder haben auch nach Trennung der Eltern nur einen "gewöhnlichen Aufenthaltsort" und "Lebensmittelpunkt". Derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind nicht für gewöhnlich aufhält, hat, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen (z.B. Missbrauch, Misshandlung), ein Umgangsrecht bzw. eine Umgangspflicht. Außergerichtliche Elternvereinbarungen oder Gerichtsurteile in Umgangsverfahren verfügen in der Regel einen Umgang an jedem zweiten Wochenende, der dann meist von Freitagmittag nach Schule/Kindergarten bis Sonntag 18.00 Uhr dauert; mitunter werden auch nur Besuche ab Samstagmittag zugestanden. Des Weiteren wird oft verfügt, dass das Kind mit dem umgangsberechtigten Elternteil in den Ferien einen längeren Zeitraum gemeinsam verbringen darf. Gegner des Residenzmodells, die ein Paritätsmodell befürworten, wenden ein, solche Kontakte seien zu gering, um dem im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit enthaltenen Postulat, das Sorgerecht auch nach einer Trennung weiterhin gemeinsam auszuüben, gerecht zu werden. Weiter kritisieren sie, beim Residenzmodell würde ein Elternteil quasi die alleinige Macht erhalten und sprechen deshalb auch von einem Dominanzmodell (von lateinisch: dominare = Herr sein, herrschen). (de)
dbo:wikiPageID
  • 6652681 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 137334344 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Als Residenzmodell (von lateinisch: residere = sich niederlassen, wohnen) wird im Umgangsrecht die in Deutschland überwiegend praktizierte Regelung bezeichnet, gemäß der gemeinsame Kinder nach einer Trennung/Scheidung nur von einem Elternteil – im Allgemeinen der Mutter – betreut werden. Diese Kinder haben auch nach Trennung der Eltern nur einen "gewöhnlichen Aufenthaltsort" und "Lebensmittelpunkt". (de)
  • Als Residenzmodell (von lateinisch: residere = sich niederlassen, wohnen) wird im Umgangsrecht die in Deutschland überwiegend praktizierte Regelung bezeichnet, gemäß der gemeinsame Kinder nach einer Trennung/Scheidung nur von einem Elternteil – im Allgemeinen der Mutter – betreut werden. Diese Kinder haben auch nach Trennung der Eltern nur einen "gewöhnlichen Aufenthaltsort" und "Lebensmittelpunkt". (de)
rdfs:label
  • Residenzmodell (de)
  • Residenzmodell (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of