Im Jargon der Nachrichtendienste bezeichnet man eine Vertretung oder einen Stützpunkt eines solchen Dienstes im Ausland als Residentur. Es wird unterschieden zwischen legalen und illegalen Residenturen.

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  • Im Jargon der Nachrichtendienste bezeichnet man eine Vertretung oder einen Stützpunkt eines solchen Dienstes im Ausland als Residentur. Es wird unterschieden zwischen legalen und illegalen Residenturen. (de)
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  • Im Jargon der Nachrichtendienste bezeichnet man eine Vertretung oder einen Stützpunkt eines solchen Dienstes im Ausland als Residentur. Es wird unterschieden zwischen legalen und illegalen Residenturen. (de)
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  • Residentur (de)
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