Der Reservatenkommissar war ein Staatsbeamter der Landgrafschaft Hessen-Kassel, der mit der Wahrnehmung der hessen-kassel’schen Hoheitsrechte und Kirchengewalt zunächst in deren Teil der ehemaligen Niedergrafschaft Katzenelnbogen beauftragt war. Nachdem 1655 und 1658 durch Erbschaft der gesamte zur so genannten Rotenburger Quart gehörende übrige Teil der Landgrafschaft Hessen-Kassel ebenfalls an den 1652 zum römisch-katholischen Glauben übergetretenen Landgrafen Ernst I. aus der Nebenlinie Hessen-Rotenburg gefallen war, wurden auch dort Reservatenkommissare eingesetzt.

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  • Der Reservatenkommissar war ein Staatsbeamter der Landgrafschaft Hessen-Kassel, der mit der Wahrnehmung der hessen-kassel’schen Hoheitsrechte und Kirchengewalt zunächst in deren Teil der ehemaligen Niedergrafschaft Katzenelnbogen beauftragt war. Nachdem 1655 und 1658 durch Erbschaft der gesamte zur so genannten Rotenburger Quart gehörende übrige Teil der Landgrafschaft Hessen-Kassel ebenfalls an den 1652 zum römisch-katholischen Glauben übergetretenen Landgrafen Ernst I. aus der Nebenlinie Hessen-Rotenburg gefallen war, wurden auch dort Reservatenkommissare eingesetzt. (de)
  • Der Reservatenkommissar war ein Staatsbeamter der Landgrafschaft Hessen-Kassel, der mit der Wahrnehmung der hessen-kassel’schen Hoheitsrechte und Kirchengewalt zunächst in deren Teil der ehemaligen Niedergrafschaft Katzenelnbogen beauftragt war. Nachdem 1655 und 1658 durch Erbschaft der gesamte zur so genannten Rotenburger Quart gehörende übrige Teil der Landgrafschaft Hessen-Kassel ebenfalls an den 1652 zum römisch-katholischen Glauben übergetretenen Landgrafen Ernst I. aus der Nebenlinie Hessen-Rotenburg gefallen war, wurden auch dort Reservatenkommissare eingesetzt. (de)
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  • Der Reservatenkommissar war ein Staatsbeamter der Landgrafschaft Hessen-Kassel, der mit der Wahrnehmung der hessen-kassel’schen Hoheitsrechte und Kirchengewalt zunächst in deren Teil der ehemaligen Niedergrafschaft Katzenelnbogen beauftragt war. Nachdem 1655 und 1658 durch Erbschaft der gesamte zur so genannten Rotenburger Quart gehörende übrige Teil der Landgrafschaft Hessen-Kassel ebenfalls an den 1652 zum römisch-katholischen Glauben übergetretenen Landgrafen Ernst I. aus der Nebenlinie Hessen-Rotenburg gefallen war, wurden auch dort Reservatenkommissare eingesetzt. (de)
  • Der Reservatenkommissar war ein Staatsbeamter der Landgrafschaft Hessen-Kassel, der mit der Wahrnehmung der hessen-kassel’schen Hoheitsrechte und Kirchengewalt zunächst in deren Teil der ehemaligen Niedergrafschaft Katzenelnbogen beauftragt war. Nachdem 1655 und 1658 durch Erbschaft der gesamte zur so genannten Rotenburger Quart gehörende übrige Teil der Landgrafschaft Hessen-Kassel ebenfalls an den 1652 zum römisch-katholischen Glauben übergetretenen Landgrafen Ernst I. aus der Nebenlinie Hessen-Rotenburg gefallen war, wurden auch dort Reservatenkommissare eingesetzt. (de)
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  • Reservatenkommissar (de)
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