Das Repräsentantenhaus von Zypern (griechisch Βουλή των Αντιπροσώπων; Vouli ton Antiprosópon) ist das Parlament der Republik Zypern. Von den 80 Mandaten der Abgeordneten entfallen 56 Mandate auf griechischsprachige und 24 auf türkischsprachige Zyprer. Letztere Mandate bleiben seit den Ereignissen von 1963/1964 vakant. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Die 56 Mandate werden nach dem Verhältniswahlverfahren in sechs Wahlkreisen gewählt. Es besteht gesetzlich Wahlpflicht. Die religiösen Gruppen Armenier, Lateiner und Maroniten entsenden jeweils einen gewählten Vertreter in das Repräsentantenhaus, der zwar nicht stimmberechtigt ist, ansonsten aber alle Rechte der Abgeordneten hat.

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  • Das Repräsentantenhaus von Zypern (griechisch Βουλή των Αντιπροσώπων; Vouli ton Antiprosópon) ist das Parlament der Republik Zypern. Von den 80 Mandaten der Abgeordneten entfallen 56 Mandate auf griechischsprachige und 24 auf türkischsprachige Zyprer. Letztere Mandate bleiben seit den Ereignissen von 1963/1964 vakant. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Die 56 Mandate werden nach dem Verhältniswahlverfahren in sechs Wahlkreisen gewählt. Es besteht gesetzlich Wahlpflicht. Die religiösen Gruppen Armenier, Lateiner und Maroniten entsenden jeweils einen gewählten Vertreter in das Repräsentantenhaus, der zwar nicht stimmberechtigt ist, ansonsten aber alle Rechte der Abgeordneten hat. Es gibt kein Misstrauensvotum. Die zyprischen Abgeordneten kontrollieren die Regierung deshalb auf dem Weg der Haushaltsgesetzgebung sowie durch Anfragen, mit denen eine öffentliche Stellungnahme erzwungen werden kann. (de)
  • Das Repräsentantenhaus von Zypern (griechisch Βουλή των Αντιπροσώπων; Vouli ton Antiprosópon) ist das Parlament der Republik Zypern. Von den 80 Mandaten der Abgeordneten entfallen 56 Mandate auf griechischsprachige und 24 auf türkischsprachige Zyprer. Letztere Mandate bleiben seit den Ereignissen von 1963/1964 vakant. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Die 56 Mandate werden nach dem Verhältniswahlverfahren in sechs Wahlkreisen gewählt. Es besteht gesetzlich Wahlpflicht. Die religiösen Gruppen Armenier, Lateiner und Maroniten entsenden jeweils einen gewählten Vertreter in das Repräsentantenhaus, der zwar nicht stimmberechtigt ist, ansonsten aber alle Rechte der Abgeordneten hat. Es gibt kein Misstrauensvotum. Die zyprischen Abgeordneten kontrollieren die Regierung deshalb auf dem Weg der Haushaltsgesetzgebung sowie durch Anfragen, mit denen eine öffentliche Stellungnahme erzwungen werden kann. (de)
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  • Das Repräsentantenhaus von Zypern (griechisch Βουλή των Αντιπροσώπων; Vouli ton Antiprosópon) ist das Parlament der Republik Zypern. Von den 80 Mandaten der Abgeordneten entfallen 56 Mandate auf griechischsprachige und 24 auf türkischsprachige Zyprer. Letztere Mandate bleiben seit den Ereignissen von 1963/1964 vakant. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Die 56 Mandate werden nach dem Verhältniswahlverfahren in sechs Wahlkreisen gewählt. Es besteht gesetzlich Wahlpflicht. Die religiösen Gruppen Armenier, Lateiner und Maroniten entsenden jeweils einen gewählten Vertreter in das Repräsentantenhaus, der zwar nicht stimmberechtigt ist, ansonsten aber alle Rechte der Abgeordneten hat. (de)
  • Das Repräsentantenhaus von Zypern (griechisch Βουλή των Αντιπροσώπων; Vouli ton Antiprosópon) ist das Parlament der Republik Zypern. Von den 80 Mandaten der Abgeordneten entfallen 56 Mandate auf griechischsprachige und 24 auf türkischsprachige Zyprer. Letztere Mandate bleiben seit den Ereignissen von 1963/1964 vakant. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Die 56 Mandate werden nach dem Verhältniswahlverfahren in sechs Wahlkreisen gewählt. Es besteht gesetzlich Wahlpflicht. Die religiösen Gruppen Armenier, Lateiner und Maroniten entsenden jeweils einen gewählten Vertreter in das Repräsentantenhaus, der zwar nicht stimmberechtigt ist, ansonsten aber alle Rechte der Abgeordneten hat. (de)
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  • Repräsentantenhaus (Zypern) (de)
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