Der Repartitionswert ist in der Schweiz ähnlich dem Steuerwert. Die Schulden und Schuldzinsen werden bei Vorliegen von Nebensteuerdomizilen in anderen Kantonen (Liegenschaften) nach Lage der Aktiven verteilt. Dies bedingt jedoch, dass sämtliche Aktiven gesamtschweizerisch einheitlich bewertet werden. Da aber gerade bei den Liegenschaften die Kantone eigene Bewertungen vornehmen, die im Vergleich zwischen den Kantonen stark voneinander abweichen, muss ein einheitlicher „Bundeswert“ ermittelt werden, der so genannte Repartitionswert. Dieser Repartitionswert stellt einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vermögenssteuerwert dar, unabhängig davon, in welchem Kanton sich die Liegenschaft befindet. Damit nun die verschiedenen kantonalen Vermögenssteuerwerte auf diesen gesamtschweizerisch einheit

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  • Der Repartitionswert ist in der Schweiz ähnlich dem Steuerwert. Die Schulden und Schuldzinsen werden bei Vorliegen von Nebensteuerdomizilen in anderen Kantonen (Liegenschaften) nach Lage der Aktiven verteilt. Dies bedingt jedoch, dass sämtliche Aktiven gesamtschweizerisch einheitlich bewertet werden. Da aber gerade bei den Liegenschaften die Kantone eigene Bewertungen vornehmen, die im Vergleich zwischen den Kantonen stark voneinander abweichen, muss ein einheitlicher „Bundeswert“ ermittelt werden, der so genannte Repartitionswert. Dieser Repartitionswert stellt einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vermögenssteuerwert dar, unabhängig davon, in welchem Kanton sich die Liegenschaft befindet. Damit nun die verschiedenen kantonalen Vermögenssteuerwerte auf diesen gesamtschweizerisch einheitlichen Repartitionswert gebracht werden können, sind diese mit einem für jeden Kanton festgelegen Umrechnungsfaktor zu multiplizieren. (de)
  • Der Repartitionswert ist in der Schweiz ähnlich dem Steuerwert. Die Schulden und Schuldzinsen werden bei Vorliegen von Nebensteuerdomizilen in anderen Kantonen (Liegenschaften) nach Lage der Aktiven verteilt. Dies bedingt jedoch, dass sämtliche Aktiven gesamtschweizerisch einheitlich bewertet werden. Da aber gerade bei den Liegenschaften die Kantone eigene Bewertungen vornehmen, die im Vergleich zwischen den Kantonen stark voneinander abweichen, muss ein einheitlicher „Bundeswert“ ermittelt werden, der so genannte Repartitionswert. Dieser Repartitionswert stellt einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vermögenssteuerwert dar, unabhängig davon, in welchem Kanton sich die Liegenschaft befindet. Damit nun die verschiedenen kantonalen Vermögenssteuerwerte auf diesen gesamtschweizerisch einheitlichen Repartitionswert gebracht werden können, sind diese mit einem für jeden Kanton festgelegen Umrechnungsfaktor zu multiplizieren. (de)
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  • Der Repartitionswert ist in der Schweiz ähnlich dem Steuerwert. Die Schulden und Schuldzinsen werden bei Vorliegen von Nebensteuerdomizilen in anderen Kantonen (Liegenschaften) nach Lage der Aktiven verteilt. Dies bedingt jedoch, dass sämtliche Aktiven gesamtschweizerisch einheitlich bewertet werden. Da aber gerade bei den Liegenschaften die Kantone eigene Bewertungen vornehmen, die im Vergleich zwischen den Kantonen stark voneinander abweichen, muss ein einheitlicher „Bundeswert“ ermittelt werden, der so genannte Repartitionswert. Dieser Repartitionswert stellt einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vermögenssteuerwert dar, unabhängig davon, in welchem Kanton sich die Liegenschaft befindet. Damit nun die verschiedenen kantonalen Vermögenssteuerwerte auf diesen gesamtschweizerisch einheit (de)
  • Der Repartitionswert ist in der Schweiz ähnlich dem Steuerwert. Die Schulden und Schuldzinsen werden bei Vorliegen von Nebensteuerdomizilen in anderen Kantonen (Liegenschaften) nach Lage der Aktiven verteilt. Dies bedingt jedoch, dass sämtliche Aktiven gesamtschweizerisch einheitlich bewertet werden. Da aber gerade bei den Liegenschaften die Kantone eigene Bewertungen vornehmen, die im Vergleich zwischen den Kantonen stark voneinander abweichen, muss ein einheitlicher „Bundeswert“ ermittelt werden, der so genannte Repartitionswert. Dieser Repartitionswert stellt einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vermögenssteuerwert dar, unabhängig davon, in welchem Kanton sich die Liegenschaft befindet. Damit nun die verschiedenen kantonalen Vermögenssteuerwerte auf diesen gesamtschweizerisch einheit (de)
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  • Repartitionswert (de)
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