Unter Reparationsforderungen der Republik Griechenland gegen die Bundesrepublik Deutschland werden Forderungen des griechischen Staates auf Entschädigung für Verluste und Schäden verstanden, die von deutschen Truppen und Besatzungsbehörden auf griechischem Hoheitsgebiet während des Zweiten Weltkriegs unrechtmäßig verursacht wurden. Die deutschen Reparationsleistungen an den griechischen Staat bestanden aus Sachleistungen und Zahlungen. Die Pariser Verträge von 1954 beendeten die Reparationsleistungen der Bundesrepublik Deutschland an frühere Kriegsgegner.

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  • Unter Reparationsforderungen der Republik Griechenland gegen die Bundesrepublik Deutschland werden Forderungen des griechischen Staates auf Entschädigung für Verluste und Schäden verstanden, die von deutschen Truppen und Besatzungsbehörden auf griechischem Hoheitsgebiet während des Zweiten Weltkriegs unrechtmäßig verursacht wurden. Die deutschen Reparationsleistungen an den griechischen Staat bestanden aus Sachleistungen und Zahlungen. Die Pariser Verträge von 1954 beendeten die Reparationsleistungen der Bundesrepublik Deutschland an frühere Kriegsgegner. (de)
  • Unter Reparationsforderungen der Republik Griechenland gegen die Bundesrepublik Deutschland werden Forderungen des griechischen Staates auf Entschädigung für Verluste und Schäden verstanden, die von deutschen Truppen und Besatzungsbehörden auf griechischem Hoheitsgebiet während des Zweiten Weltkriegs unrechtmäßig verursacht wurden. Die deutschen Reparationsleistungen an den griechischen Staat bestanden aus Sachleistungen und Zahlungen. Die Pariser Verträge von 1954 beendeten die Reparationsleistungen der Bundesrepublik Deutschland an frühere Kriegsgegner. (de)
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  • Unter Reparationsforderungen der Republik Griechenland gegen die Bundesrepublik Deutschland werden Forderungen des griechischen Staates auf Entschädigung für Verluste und Schäden verstanden, die von deutschen Truppen und Besatzungsbehörden auf griechischem Hoheitsgebiet während des Zweiten Weltkriegs unrechtmäßig verursacht wurden. Die deutschen Reparationsleistungen an den griechischen Staat bestanden aus Sachleistungen und Zahlungen. Die Pariser Verträge von 1954 beendeten die Reparationsleistungen der Bundesrepublik Deutschland an frühere Kriegsgegner. (de)
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  • Reparationsforderungen der Republik Griechenland gegen die Bundesrepublik Deutschland (de)
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