Als Rentenbezugsdauer bezeichnet man in Deutschland die Zeit, in der ein Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente erhält. Sie berechnet sich aus der Differenz des zwischen dem Jahr des Rentenbeginns und dem des Rentenwegfalls durch Tod.

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  • Als Rentenbezugsdauer bezeichnet man in Deutschland die Zeit, in der ein Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente erhält. Sie berechnet sich aus der Differenz des zwischen dem Jahr des Rentenbeginns und dem des Rentenwegfalls durch Tod. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich aufgrund der steigenden Lebenserwartung seit Anfang der 1960er Jahre auf nahezu 20 Jahre verdoppelt. In Westdeutschland stieg sie bei den Männern von 9,6 Jahre 1960 – über 13,9 Jahre 1990 – auf 15,3 Jahre 2007. Bei den westdeutschen Frauen erhöhte sie sich von 10,6 Jahre 1960 – über 17,2 Jahre 1990 – auf 19,4 Jahre 2007. Für die neuen Bundesländer liegen ähnliche weit zurückliegende Daten nicht vor. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer dort lag 2007 zwischen 13 Jahren bei Männern und 22 Jahren bei Frauen. Der Rentenbeginn, also das Alter ab dem die Auszahlung der Rente beginnt, ist in der gleichen Zeitspanne seit 1960 nur um etwa 2 Jahre auf 61 Jahre verschoben worden. Es ist abzuwarten, welchen Einfluss die schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze um maximal 2 Jahre ab dem Jahr 2012 auf den Rentenbeginn und damit auf die Rentenbezugsdauer hat. (de)
  • Als Rentenbezugsdauer bezeichnet man in Deutschland die Zeit, in der ein Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente erhält. Sie berechnet sich aus der Differenz des zwischen dem Jahr des Rentenbeginns und dem des Rentenwegfalls durch Tod. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich aufgrund der steigenden Lebenserwartung seit Anfang der 1960er Jahre auf nahezu 20 Jahre verdoppelt. In Westdeutschland stieg sie bei den Männern von 9,6 Jahre 1960 – über 13,9 Jahre 1990 – auf 15,3 Jahre 2007. Bei den westdeutschen Frauen erhöhte sie sich von 10,6 Jahre 1960 – über 17,2 Jahre 1990 – auf 19,4 Jahre 2007. Für die neuen Bundesländer liegen ähnliche weit zurückliegende Daten nicht vor. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer dort lag 2007 zwischen 13 Jahren bei Männern und 22 Jahren bei Frauen. Der Rentenbeginn, also das Alter ab dem die Auszahlung der Rente beginnt, ist in der gleichen Zeitspanne seit 1960 nur um etwa 2 Jahre auf 61 Jahre verschoben worden. Es ist abzuwarten, welchen Einfluss die schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze um maximal 2 Jahre ab dem Jahr 2012 auf den Rentenbeginn und damit auf die Rentenbezugsdauer hat. (de)
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  • Als Rentenbezugsdauer bezeichnet man in Deutschland die Zeit, in der ein Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente erhält. Sie berechnet sich aus der Differenz des zwischen dem Jahr des Rentenbeginns und dem des Rentenwegfalls durch Tod. (de)
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  • Rentenbezugsdauer (de)
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