Reisebuttermarken waren Lebensmittelkarten der NS-Zeit, die zum Erwerb von jeweils 62,5 g Butter berechtigten. Im Gegensatz zu den üblichen Lebensmittelmarken, auf denen der Name und die Anschrift des Begünstigten standen, waren die Reisebuttermarken nicht namengebunden. Nur der Personenkreis, der reisen musste, erhielt daher auch solche Marken.

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  • Reisebuttermarken waren Lebensmittelkarten der NS-Zeit, die zum Erwerb von jeweils 62,5 g Butter berechtigten. Im Gegensatz zu den üblichen Lebensmittelmarken, auf denen der Name und die Anschrift des Begünstigten standen, waren die Reisebuttermarken nicht namengebunden. Nur der Personenkreis, der reisen musste, erhielt daher auch solche Marken. Oskar Huth, der mit von ihm in Berlin-Wilmersdorf hergestellten Buttermarken zahlreichen untergetauchten Personen das Überleben ermöglichte, brachte bei diesen Fälschungen sogar ein echtes Wasserzeichen ein, während die echten Buttermarken ein falsches Wasserzeichen trugen. (de)
  • Reisebuttermarken waren Lebensmittelkarten der NS-Zeit, die zum Erwerb von jeweils 62,5 g Butter berechtigten. Im Gegensatz zu den üblichen Lebensmittelmarken, auf denen der Name und die Anschrift des Begünstigten standen, waren die Reisebuttermarken nicht namengebunden. Nur der Personenkreis, der reisen musste, erhielt daher auch solche Marken. Oskar Huth, der mit von ihm in Berlin-Wilmersdorf hergestellten Buttermarken zahlreichen untergetauchten Personen das Überleben ermöglichte, brachte bei diesen Fälschungen sogar ein echtes Wasserzeichen ein, während die echten Buttermarken ein falsches Wasserzeichen trugen. (de)
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  • Reisebuttermarken waren Lebensmittelkarten der NS-Zeit, die zum Erwerb von jeweils 62,5 g Butter berechtigten. Im Gegensatz zu den üblichen Lebensmittelmarken, auf denen der Name und die Anschrift des Begünstigten standen, waren die Reisebuttermarken nicht namengebunden. Nur der Personenkreis, der reisen musste, erhielt daher auch solche Marken. (de)
  • Reisebuttermarken waren Lebensmittelkarten der NS-Zeit, die zum Erwerb von jeweils 62,5 g Butter berechtigten. Im Gegensatz zu den üblichen Lebensmittelmarken, auf denen der Name und die Anschrift des Begünstigten standen, waren die Reisebuttermarken nicht namengebunden. Nur der Personenkreis, der reisen musste, erhielt daher auch solche Marken. (de)
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  • Reisebuttermarke (de)
  • Reisebuttermarke (de)
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