Der Reichstag war das Parlament des Norddeutschen Bundes. Dieser Bund war der deutsche Bundesstaat von 1867, der bis zur Reichsgründung im Jahr 1871 Bestand hatte und in dem der Reichstag einerseits und der Bundesrat andererseits für die Gesetzgebung verantwortlich waren. Die Parlamentssitzungen wurden im Herrenhaus des Preußischen Landtages in der Leipziger Straße 3 in Berlin abgehalten.

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  • Der Reichstag war das Parlament des Norddeutschen Bundes. Dieser Bund war der deutsche Bundesstaat von 1867, der bis zur Reichsgründung im Jahr 1871 Bestand hatte und in dem der Reichstag einerseits und der Bundesrat andererseits für die Gesetzgebung verantwortlich waren. Die Parlamentssitzungen wurden im Herrenhaus des Preußischen Landtages in der Leipziger Straße 3 in Berlin abgehalten. Im Februar 1867 war ein Konstituierender Reichstag gewählt worden. Dabei handelte es sich noch nicht um ein Parlament, sondern um ein verfassungsvereinbarendes Gremium. Der erste (und einzige) ordentliche Reichstag des Norddeutschen Bundes, im Sinne des in der Verfassung erwähnten Parlamentes, wurde im August 1867 gewählt. Für die Wahlen im Februar und August galten noch Gesetze der Einzelstaaten. Diese Wahlgesetze orientierten sich, wie im Augustbündnis abgesprochen, am Frankfurter Reichstagswahlgesetz von 1849. Im Mai 1869 beschloss der Reichstag das Bundeswahlgesetz für die Reichstagswahlen. Da im Sommer 1870 die Wahlen wegen des Deutsch-Französischen Krieges verschoben wurden, kam es im Norddeutschen Bund zu keiner Reichstagswahl mehr. Das Bundeswahlgesetz erlangte am 1. Januar 1871 Gesetzeskraft im neugegründeten, um Süddeutschland erweiterten Deutschen Reich und galt bis 1918. (de)
  • Der Reichstag war das Parlament des Norddeutschen Bundes. Dieser Bund war der deutsche Bundesstaat von 1867, der bis zur Reichsgründung im Jahr 1871 Bestand hatte und in dem der Reichstag einerseits und der Bundesrat andererseits für die Gesetzgebung verantwortlich waren. Die Parlamentssitzungen wurden im Herrenhaus des Preußischen Landtages in der Leipziger Straße 3 in Berlin abgehalten. Im Februar 1867 war ein Konstituierender Reichstag gewählt worden. Dabei handelte es sich noch nicht um ein Parlament, sondern um ein verfassungsvereinbarendes Gremium. Der erste (und einzige) ordentliche Reichstag des Norddeutschen Bundes, im Sinne des in der Verfassung erwähnten Parlamentes, wurde im August 1867 gewählt. Für die Wahlen im Februar und August galten noch Gesetze der Einzelstaaten. Diese Wahlgesetze orientierten sich, wie im Augustbündnis abgesprochen, am Frankfurter Reichstagswahlgesetz von 1849. Im Mai 1869 beschloss der Reichstag das Bundeswahlgesetz für die Reichstagswahlen. Da im Sommer 1870 die Wahlen wegen des Deutsch-Französischen Krieges verschoben wurden, kam es im Norddeutschen Bund zu keiner Reichstagswahl mehr. Das Bundeswahlgesetz erlangte am 1. Januar 1871 Gesetzeskraft im neugegründeten, um Süddeutschland erweiterten Deutschen Reich und galt bis 1918. (de)
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  • Valentin Schröder
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  • Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes
  • Detaillierte Wahlergebnisse
  • Protokolle des Reichstags des Norddeutschen Bundes
  • Reichstagswahlen 1867–1918
  • Verfassung des Norddeutschen Bundes
  • Übersichtskarte 1867
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  • Internet-Portal Westfälische Geschichte
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  • www.dokumentarchiv.de
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  • Der Reichstag war das Parlament des Norddeutschen Bundes. Dieser Bund war der deutsche Bundesstaat von 1867, der bis zur Reichsgründung im Jahr 1871 Bestand hatte und in dem der Reichstag einerseits und der Bundesrat andererseits für die Gesetzgebung verantwortlich waren. Die Parlamentssitzungen wurden im Herrenhaus des Preußischen Landtages in der Leipziger Straße 3 in Berlin abgehalten. (de)
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  • Reichstag (Norddeutscher Bund) (de)
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