Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB, Langform Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich) ist die Bezeichnung für die Fassung des deutschen Strafgesetzbuches in der Zeit bis zur Neubekanntmachung durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1953 (BGBl. 1953 I S. 735 ff.). Seine Verkündigung erfolgte im Deutschen Kaiserreich am 15. Mai 1871 (RGBl. 1871 S. 127), trat am 1. Januar 1872 in Kraft und gilt im Wesentlichen bis heute als Strafgesetzbuch (StGB) in der Bundesrepublik fort.

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  • Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB, Langform Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich) ist die Bezeichnung für die Fassung des deutschen Strafgesetzbuches in der Zeit bis zur Neubekanntmachung durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1953 (BGBl. 1953 I S. 735 ff.). Seine Verkündigung erfolgte im Deutschen Kaiserreich am 15. Mai 1871 (RGBl. 1871 S. 127), trat am 1. Januar 1872 in Kraft und gilt im Wesentlichen bis heute als Strafgesetzbuch (StGB) in der Bundesrepublik fort. Das RStGB unterteilte die Straftaten in drei Klassen: Verbrechen, Vergehen und Übertretung; Westdeutschland übernahm 1949 diese Einteilung des RStGB zunächst, die Übertretungen entfielen jedoch durch die Großen Strafrechtsreform von 1969. Bagatelldelikte gelten seither entweder als strafbare Vergehen oder als Ordnungswidrigkeiten. Für Verbrechen konnte je nach Sachverhalt die Todesstrafe, Zuchthaus oder Festungshaft verhängt werden, für Vergehen Gefängnis und für Übertretungen in der Regel nur eine Geldstrafe oder kurzzeitige Haft. (de)
  • Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB, Langform Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich) ist die Bezeichnung für die Fassung des deutschen Strafgesetzbuches in der Zeit bis zur Neubekanntmachung durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1953 (BGBl. 1953 I S. 735 ff.). Seine Verkündigung erfolgte im Deutschen Kaiserreich am 15. Mai 1871 (RGBl. 1871 S. 127), trat am 1. Januar 1872 in Kraft und gilt im Wesentlichen bis heute als Strafgesetzbuch (StGB) in der Bundesrepublik fort. Das RStGB unterteilte die Straftaten in drei Klassen: Verbrechen, Vergehen und Übertretung; Westdeutschland übernahm 1949 diese Einteilung des RStGB zunächst, die Übertretungen entfielen jedoch durch die Großen Strafrechtsreform von 1969. Bagatelldelikte gelten seither entweder als strafbare Vergehen oder als Ordnungswidrigkeiten. Für Verbrechen konnte je nach Sachverhalt die Todesstrafe, Zuchthaus oder Festungshaft verhängt werden, für Vergehen Gefängnis und für Übertretungen in der Regel nur eine Geldstrafe oder kurzzeitige Haft. (de)
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  • Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB, Langform Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich) ist die Bezeichnung für die Fassung des deutschen Strafgesetzbuches in der Zeit bis zur Neubekanntmachung durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1953 (BGBl. 1953 I S. 735 ff.). Seine Verkündigung erfolgte im Deutschen Kaiserreich am 15. Mai 1871 (RGBl. 1871 S. 127), trat am 1. Januar 1872 in Kraft und gilt im Wesentlichen bis heute als Strafgesetzbuch (StGB) in der Bundesrepublik fort. (de)
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