Als Reichsregierung wird die staatsleitende Funktion oder ein staatsleitendes Verfassungsorgan des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945 bezeichnet. Nach der Verfassung von 1871 ernannte der Kaiser einen Reichskanzler. Diesem waren Staatssekretäre unterstellt, die jeweils ein Reichsamt leiteten, zum Beispiel das Reichsamt des Innern oder das Marineamt. Eine Reichsregierung als Kollegialorgan gab es nicht, stattdessen bürgerte sich der Begriff Reichsleitung ein.

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  • Als Reichsregierung wird die staatsleitende Funktion oder ein staatsleitendes Verfassungsorgan des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945 bezeichnet. Nach der Verfassung von 1871 ernannte der Kaiser einen Reichskanzler. Diesem waren Staatssekretäre unterstellt, die jeweils ein Reichsamt leiteten, zum Beispiel das Reichsamt des Innern oder das Marineamt. Eine Reichsregierung als Kollegialorgan gab es nicht, stattdessen bürgerte sich der Begriff Reichsleitung ein. Erst seit 1919 hat Deutschland Minister und eine kollegiale Regierung. Zunächst hieß der Regierungschef noch Reichsministerpräsident, bis die Weimarer Verfassung wieder den traditionellen Titel Reichskanzler einführte. Eine Reichsregierung mit Reichskanzler und Reichsministern gab es zwar noch nach 1933, doch tagte die Regierung immer seltener und verlor ihre Bedeutung. 1949 führte das Grundgesetz den Begriff der Bundesregierung (mit Bundeskanzler und Bundesministern) ein. Eine Besonderheit blieb der Name des deutschen Außenministeriums. Es handelt sich um das ehemalige preußische Außenministerium, das 1870 zum Auswärtigen Amt des Norddeutschen Bundes wurde. Auch heute noch heißt es aus Gründen der Tradition Auswärtiges Amt. (de)
  • Als Reichsregierung wird die staatsleitende Funktion oder ein staatsleitendes Verfassungsorgan des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945 bezeichnet. Nach der Verfassung von 1871 ernannte der Kaiser einen Reichskanzler. Diesem waren Staatssekretäre unterstellt, die jeweils ein Reichsamt leiteten, zum Beispiel das Reichsamt des Innern oder das Marineamt. Eine Reichsregierung als Kollegialorgan gab es nicht, stattdessen bürgerte sich der Begriff Reichsleitung ein. Erst seit 1919 hat Deutschland Minister und eine kollegiale Regierung. Zunächst hieß der Regierungschef noch Reichsministerpräsident, bis die Weimarer Verfassung wieder den traditionellen Titel Reichskanzler einführte. Eine Reichsregierung mit Reichskanzler und Reichsministern gab es zwar noch nach 1933, doch tagte die Regierung immer seltener und verlor ihre Bedeutung. 1949 führte das Grundgesetz den Begriff der Bundesregierung (mit Bundeskanzler und Bundesministern) ein. Eine Besonderheit blieb der Name des deutschen Außenministeriums. Es handelt sich um das ehemalige preußische Außenministerium, das 1870 zum Auswärtigen Amt des Norddeutschen Bundes wurde. Auch heute noch heißt es aus Gründen der Tradition Auswärtiges Amt. (de)
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  • Reichsregierung (de)
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