Das Reichsmarineamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die 1889 aus der Kaiserlichen Admiralität hervorging. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär, der wiederum direkt dem Reichskanzler unterstand.Die dem Staatssekretär nachgeordneten Leiter waren Vortragende Räte mit dem Rang der I.–III. Klasse. Ihre Titel waren: Wirklicher Geheimer Admiralitätsrat, Geheimer Admiralitätsrat und Wirklicher Admiralitätsrat. Die Personalangelegenheiten wurden vom Chef des Marinekabinetts erledigt.

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  • Das Reichsmarineamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die 1889 aus der Kaiserlichen Admiralität hervorging. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär, der wiederum direkt dem Reichskanzler unterstand.Die dem Staatssekretär nachgeordneten Leiter waren Vortragende Räte mit dem Rang der I.–III. Klasse. Ihre Titel waren: Wirklicher Geheimer Admiralitätsrat, Geheimer Admiralitätsrat und Wirklicher Admiralitätsrat. Die Personalangelegenheiten wurden vom Chef des Marinekabinetts erledigt. Das Reichsmarineamt hatte die Funktion eines Ministeriums für die Kaiserliche Marine. Gemäß der Reichsverfassung von 1871 waren die Bundesstaaten für die Landstreitkräfte und das Reich für die Marine zuständig. Es gab also eine preußische, bayerische, sächsische und württembergische Armee und daneben eine Kaiserliche Marine. Nur diese und die Schutztruppe unterstanden Reichsbehörden. Die Aufgaben des Reichsmarineamts waren vorwiegend administrativer Art. Ihm waren die Marinewerften in Danzig, Kiel und Wilhelmshaven, die Marine-Bildungsanstalten und die Deutsche Seewarte in Hamburg unterstellt. Für Veröffentlichungen wurde seit 1870 das Marineverordnungsblatt benutzt. 1890 wurde die Nachrichtenabteilung (Abt. N) eingerichtet. Sie sollte das Interesse für das militärische und zivile Seewesen in der deutschen Öffentlichkeit wecken. Die operative Führung der Kaiserlichen Marine, die unter dem direkten Oberbefehl des Kaisers stand, oblag dem Oberkommando, später dem Chef der Hochseeflotte, den Stationskommandos und anderen selbständigen Verbänden wie dem Ostasiengeschwader. Das Reichsmarineamt übernahm 1898 auch die Verwaltung über den Pachthafen Kiautschou – und nicht das ansonsten zuständige Reichskolonialamt. An der Spitze des Schutzgebietes stand als Gouverneur ein Marineoffizier, der direkt dem Staatssekretär verantwortlich war. Während des Ersten Weltkriegs gab das Reichsmarineamt die Verlustliste der Kaiserlichen Marine heraus. Nach dem Ende des Krieges und der Kaiserlichen Marine wurden die Aufgaben des Reichsmarineamts 1919 vorübergehend wieder von der Admiralität, ab 1921 von der Marineleitung übernommen. (de)
  • Das Reichsmarineamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die 1889 aus der Kaiserlichen Admiralität hervorging. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär, der wiederum direkt dem Reichskanzler unterstand.Die dem Staatssekretär nachgeordneten Leiter waren Vortragende Räte mit dem Rang der I.–III. Klasse. Ihre Titel waren: Wirklicher Geheimer Admiralitätsrat, Geheimer Admiralitätsrat und Wirklicher Admiralitätsrat. Die Personalangelegenheiten wurden vom Chef des Marinekabinetts erledigt. Das Reichsmarineamt hatte die Funktion eines Ministeriums für die Kaiserliche Marine. Gemäß der Reichsverfassung von 1871 waren die Bundesstaaten für die Landstreitkräfte und das Reich für die Marine zuständig. Es gab also eine preußische, bayerische, sächsische und württembergische Armee und daneben eine Kaiserliche Marine. Nur diese und die Schutztruppe unterstanden Reichsbehörden. Die Aufgaben des Reichsmarineamts waren vorwiegend administrativer Art. Ihm waren die Marinewerften in Danzig, Kiel und Wilhelmshaven, die Marine-Bildungsanstalten und die Deutsche Seewarte in Hamburg unterstellt. Für Veröffentlichungen wurde seit 1870 das Marineverordnungsblatt benutzt. 1890 wurde die Nachrichtenabteilung (Abt. N) eingerichtet. Sie sollte das Interesse für das militärische und zivile Seewesen in der deutschen Öffentlichkeit wecken. Die operative Führung der Kaiserlichen Marine, die unter dem direkten Oberbefehl des Kaisers stand, oblag dem Oberkommando, später dem Chef der Hochseeflotte, den Stationskommandos und anderen selbständigen Verbänden wie dem Ostasiengeschwader. Das Reichsmarineamt übernahm 1898 auch die Verwaltung über den Pachthafen Kiautschou – und nicht das ansonsten zuständige Reichskolonialamt. An der Spitze des Schutzgebietes stand als Gouverneur ein Marineoffizier, der direkt dem Staatssekretär verantwortlich war. Während des Ersten Weltkriegs gab das Reichsmarineamt die Verlustliste der Kaiserlichen Marine heraus. Nach dem Ende des Krieges und der Kaiserlichen Marine wurden die Aufgaben des Reichsmarineamts 1919 vorübergehend wieder von der Admiralität, ab 1921 von der Marineleitung übernommen. (de)
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  • Das Reichsmarineamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die 1889 aus der Kaiserlichen Admiralität hervorging. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär, der wiederum direkt dem Reichskanzler unterstand.Die dem Staatssekretär nachgeordneten Leiter waren Vortragende Räte mit dem Rang der I.–III. Klasse. Ihre Titel waren: Wirklicher Geheimer Admiralitätsrat, Geheimer Admiralitätsrat und Wirklicher Admiralitätsrat. Die Personalangelegenheiten wurden vom Chef des Marinekabinetts erledigt. (de)
  • Das Reichsmarineamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die 1889 aus der Kaiserlichen Admiralität hervorging. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär, der wiederum direkt dem Reichskanzler unterstand.Die dem Staatssekretär nachgeordneten Leiter waren Vortragende Räte mit dem Rang der I.–III. Klasse. Ihre Titel waren: Wirklicher Geheimer Admiralitätsrat, Geheimer Admiralitätsrat und Wirklicher Admiralitätsrat. Die Personalangelegenheiten wurden vom Chef des Marinekabinetts erledigt. (de)
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