Die Reichskanzlei, zeitgenössisch mitunter auch als Reichskanzleramt bezeichnet, war die Behörde des Reichskanzlers des Deutschen Reichs von 1878 bis 1945. Die Behörde war vor allem für den Verkehr des Reichskanzlers mit den übrigen Reichs- und Staatsorganen verantwortlich. Die Leitung oblag einem Staatssekretär.

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  • Die Reichskanzlei, zeitgenössisch mitunter auch als Reichskanzleramt bezeichnet, war die Behörde des Reichskanzlers des Deutschen Reichs von 1878 bis 1945. Die Behörde war vor allem für den Verkehr des Reichskanzlers mit den übrigen Reichs- und Staatsorganen verantwortlich. Die Leitung oblag einem Staatssekretär. Sie hatte ihren Sitz in der sogenannten „Alten Reichskanzlei“ in der Berliner Wilhelmstraße 77, dem ehemaligen Palais des polnischen Fürsten Antoni Henryk Radziwiłł, auch „Palais Radziwill“, „Palais Schulenburg“ oder „Reichskanzlerpalais“ genannt. Die Reichskanzlei wurde auf Drängen Otto von Bismarcks in diesem Gebäude eingerichtet. (de)
  • Die Reichskanzlei, zeitgenössisch mitunter auch als Reichskanzleramt bezeichnet, war die Behörde des Reichskanzlers des Deutschen Reichs von 1878 bis 1945. Die Behörde war vor allem für den Verkehr des Reichskanzlers mit den übrigen Reichs- und Staatsorganen verantwortlich. Die Leitung oblag einem Staatssekretär. Sie hatte ihren Sitz in der sogenannten „Alten Reichskanzlei“ in der Berliner Wilhelmstraße 77, dem ehemaligen Palais des polnischen Fürsten Antoni Henryk Radziwiłł, auch „Palais Radziwill“, „Palais Schulenburg“ oder „Reichskanzlerpalais“ genannt. Die Reichskanzlei wurde auf Drängen Otto von Bismarcks in diesem Gebäude eingerichtet. (de)
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  • Berlin-Wilhelmstraße. Eine Topographie preußisch-deutscher Macht (de)
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  • Die Reichskanzlei, zeitgenössisch mitunter auch als Reichskanzleramt bezeichnet, war die Behörde des Reichskanzlers des Deutschen Reichs von 1878 bis 1945. Die Behörde war vor allem für den Verkehr des Reichskanzlers mit den übrigen Reichs- und Staatsorganen verantwortlich. Die Leitung oblag einem Staatssekretär. (de)
  • Die Reichskanzlei, zeitgenössisch mitunter auch als Reichskanzleramt bezeichnet, war die Behörde des Reichskanzlers des Deutschen Reichs von 1878 bis 1945. Die Behörde war vor allem für den Verkehr des Reichskanzlers mit den übrigen Reichs- und Staatsorganen verantwortlich. Die Leitung oblag einem Staatssekretär. (de)
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