Das Reichsjustizministerium war ein Ministerium des Deutschen Reiches. Es wurde 1919 in Nachfolge des Reichsjustizamtes errichtet und bestand bis zum 23. Mai 1945. Die Bundesrepublik Deutschland hat seit dem 20. September 1949 ein Bundesministerium der Justiz, seit 2007 außerdem das Bundesamt für Justiz.